Seite 1 von 1

Energieausweis bei Neubauten

Verfasst: 17. Juni 2014, 11:33
von Verena Kühnbach
Hallo,

ich habe zur Zeit mehrere Geschosswohnungsbauten in Planung. Nun fragen mich die Bauherren, ob ich Ihnen vorab einen Energieausweis ausstellen kann, damit Sie diesen für den Verkauf bzw. die Vermietung heranziehen können. Gemäß EnEV darf ich einen Energieausweis nur unter Zugrundelegung des fertig gestellten Gebäudes ausstellen. Erstellt ihr schon in der Planung einen Energieausweis? Ich erstelle immer erst einen EnEV-Nachweis und bei Fertigstellung des Gebäudes dann einen Energieausweis.

Kennt hier jemand eine Auslegung zur EnEV, wie hier das genaue Vorgehen ist?

Viele Grüße
Verena Kühnbach

Re: Energieausweis bei Neubauten

Verfasst: 17. Juni 2014, 12:02
von Andreas Obermüller
Die EnEV ist hier eigentlich eindeutig. Es werden Energieausweise nur für fertiggestellte Gebäude im Moment der Nutzungsaufnahme ausgestellt. Mit der Registrierung (und Prüfung!) der Energieausweise ist das auch gar nicht anders möglich. Davor kann man höchstens einen unverbindlichen Vorabzug ausstellen.

Andreas Obermüller