Energieausweis bei Neubauten
Verfasst: 17. Juni 2014, 11:33
Hallo,
ich habe zur Zeit mehrere Geschosswohnungsbauten in Planung. Nun fragen mich die Bauherren, ob ich Ihnen vorab einen Energieausweis ausstellen kann, damit Sie diesen für den Verkauf bzw. die Vermietung heranziehen können. Gemäß EnEV darf ich einen Energieausweis nur unter Zugrundelegung des fertig gestellten Gebäudes ausstellen. Erstellt ihr schon in der Planung einen Energieausweis? Ich erstelle immer erst einen EnEV-Nachweis und bei Fertigstellung des Gebäudes dann einen Energieausweis.
Kennt hier jemand eine Auslegung zur EnEV, wie hier das genaue Vorgehen ist?
Viele Grüße
Verena Kühnbach
ich habe zur Zeit mehrere Geschosswohnungsbauten in Planung. Nun fragen mich die Bauherren, ob ich Ihnen vorab einen Energieausweis ausstellen kann, damit Sie diesen für den Verkauf bzw. die Vermietung heranziehen können. Gemäß EnEV darf ich einen Energieausweis nur unter Zugrundelegung des fertig gestellten Gebäudes ausstellen. Erstellt ihr schon in der Planung einen Energieausweis? Ich erstelle immer erst einen EnEV-Nachweis und bei Fertigstellung des Gebäudes dann einen Energieausweis.
Kennt hier jemand eine Auslegung zur EnEV, wie hier das genaue Vorgehen ist?
Viele Grüße
Verena Kühnbach