Hallo,
ich habe ein Pflegeheim mit altersgerechten Wohnungen zu rechnen. Nun sollen nur die Wohnungen eine kontrollierte Wohnraumlüftung mit WRG bekommen. Wie kann ich das im BKI berücksichtigen? Ich mache die Berechnung nach DIN V 18599.
Viele Grüße
Wohngebäude nur teilweiße mit kontrollierter Wohnraumlüftung
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Re: Wohngebäude nur teilweiße mit kontrollierter Wohnraumlüf
Noch ein Nachtrag:
Ich habe nun mal zwei Zonen berücksichtigt. Eine mit und eine ohne Lüftung mit WRG. Dann kommt aber die Warnung: Teilbeheizung ist gemäß Norm nur bei einer (1) beheizten Zone möglich. Die Teilbeheizung wird für die Berechnung nicht angesetzt.
Ich habe nun mal zwei Zonen berücksichtigt. Eine mit und eine ohne Lüftung mit WRG. Dann kommt aber die Warnung: Teilbeheizung ist gemäß Norm nur bei einer (1) beheizten Zone möglich. Die Teilbeheizung wird für die Berechnung nicht angesetzt.
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Re: Wohngebäude nur teilweiße mit kontrollierter Wohnraumlüf
Wohngebäude sollen/müssen immer als Einzonenmodell berechnet werden. Eine "Teilbelüftung" ist für Wohngebäude eigentlich nicht vorgesehen, da man dazu zwei Zonen bräuchte. Man kann sich nur über Näherungen der Realität annhähern, z. B. reduzierter Rückwärmegrad.
Andreas Obermüller
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