Hallo Herr Obermüller,
ist bei der Eingabe eines BHKWs die zusätzliche Eingabe des Spitzenlastkessels notwendig oder wird der resultierende Primärenergiefaktor (inklusive Stromgutschrift) automatisch ermittelt?
Eingabe aktuell:
- 100 % des Trinkwarmwasserbedarf über Erdgas-BHKW
- 25 % des Heizwärmebedarfs über Erdgas-BHKW
- 75 % des Heizwärmebedarfs über Erdas-Spitzenlastkessel (zusätzlicher Erzeuger)
Kann ich in einem der Berichtsteile den resultierenden Primärenergiefaktor oder die Berechnung einsehen?
Schön wäre hier eine Grafik gemäß DIN V 18599 5.1.1 in die einzelnen Primärenergiefaktoren für Wärme, Stromgutschrift und der resultierende Primärenergiefaktor zusammen mit den eingesetze Energiemengen (Qoutg) abzulesen wäre.
Vielen Dank im Voraus
BHKW-Eingabe DIN V 18599
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Re: BHKW-Eingabe DIN V 18599
Die Eingabe des Spitzenlastkessels ist notwendig.
Die Ausgabe sehe ich mir gerne noch mal an. Ich denke, da kann man noch was ergänzen. (Die Umstellung auf die neue EnEV und DIN 18599 hat leider in den letzten Wochen unsere ganze Kapazität aufgebraucht...)
Andreas Obermüller
Die Ausgabe sehe ich mir gerne noch mal an. Ich denke, da kann man noch was ergänzen. (Die Umstellung auf die neue EnEV und DIN 18599 hat leider in den letzten Wochen unsere ganze Kapazität aufgebraucht...)
Andreas Obermüller
Re: BHKW-Eingabe DIN V 18599
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Nachdem ich mich intensiv mit der Berchnung der Primärenergiefaktors nach DIN V 18599:2011-9 beschäftigt habe,
bin ich über folgenden Satz in der EnEV 2014, Anlage 1, Abschnitt 2.1.1 gestolpert:
"Für den durch Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung erzeugten und nach Abzug des Eigenbedarfs in das Verbundnetz eingespeisten Strom gilt unbeschadet des ersten Halbsatzes der dafür in DIN V 18599-1: 2011-12 angegebene Wert von 2,8."
Wie wird dies in der Energiebilanz beim BKI mit einbezogen?
Kann ich Strom aus KWK-Anlagen (Nah-/Fernwärme?) tatsächlich nach Abzug des Eigenbedarfs mit einem Primärenergiefaktor von 2,8 gutschreiben?
Vielen Dank für die Hilfe!
Nachdem ich mich intensiv mit der Berchnung der Primärenergiefaktors nach DIN V 18599:2011-9 beschäftigt habe,
bin ich über folgenden Satz in der EnEV 2014, Anlage 1, Abschnitt 2.1.1 gestolpert:
"Für den durch Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung erzeugten und nach Abzug des Eigenbedarfs in das Verbundnetz eingespeisten Strom gilt unbeschadet des ersten Halbsatzes der dafür in DIN V 18599-1: 2011-12 angegebene Wert von 2,8."
Wie wird dies in der Energiebilanz beim BKI mit einbezogen?
Kann ich Strom aus KWK-Anlagen (Nah-/Fernwärme?) tatsächlich nach Abzug des Eigenbedarfs mit einem Primärenergiefaktor von 2,8 gutschreiben?
Vielen Dank für die Hilfe!
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Re: BHKW-Eingabe DIN V 18599
Das wird in der Berechnung des IBP-Kernels so berücksichtigt, soweit ich das sehe...
Andreas Obermüller
Andreas Obermüller