Seite 1 von 1

Nichtwohngebäude (Lagerhalle) niedrig beheizt EEWärmeG

Verfasst: 1. April 2014, 12:34
von Marcus
Hallo,

Griundlage ist der Neubau einer Lagerhalle, in der nicht produziert oder gearbeitet, sondern nur Möbel gelagert werden sollen.
Demenstprechend auch niedrig beheizt.

Welche Einstellungen muss ich vorab treffen?
Muss ein EEWärmeG-Nachweis geführt werden?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Re: Nichtwohngebäude (Lagerhalle) niedrig beheizt EEWärmeG

Verfasst: 1. April 2014, 18:48
von Andreas Obermüller
Die Eingabe erfolgt "normal" als NWG, bei den Zonen/der Zone kann man "niedrig beheizt" für die Zone Lagerhalle auswählen. Das EEWärmeG gilt hier ebenso. Wenn die Halle allerdings nur bis 12° beheizt wird (was man sich bei einem Möbellager schon vorstellen kann!), dann gelten weder EnEV noch EEWärmeG und es muss gar kein Nachweis geführt werden.

Andreas Obermüller

Re: Nichtwohngebäude (Lagerhalle) niedrig beheizt EEWärmeG

Verfasst: 1. April 2014, 19:04
von Marcus
Sehr geehrter Herr Obermüller,

genau das ist mein Problem. :-(

Wo finde ich Angaben oder Ähnliches (ENEV, Gebäudetyp, Nutzungsart, ...), damit ich das Gebäude als "niedrig beheizt" beim Bauamt angeben kann?

Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.

PS: Die ganze Geschichte wird immer komplizierter und selbst Google hilft nicht mehr weiter. :-(

Re: Nichtwohngebäude (Lagerhalle) niedrig beheizt EEWärmeG

Verfasst: 1. April 2014, 21:06
von Andreas Obermüller
Sorry, aber Ihr Problem habe ich noch nicht verstanden. Über die Planung wird definiert, wie das Gebäude beheizt ist. Wenn der Bauherr mit Ihnen beschliesst, dass ihm 11,9°C als Innentemperatur ausreichen (und die Heizung entsprechend ausgelegt wird), dan ist das Gebäude "unbeheizt" im Sinne der EnEV. Wenn die Innentemperatur zwischen 12°C und ^9°C liegen soll, dann ist es niedrig beheizt. Gebäudetyp, EnEV und Bauamt spielen da zunächst keine direkt Rolle. (Natürlich muss der Gebäudetyp für eine niedrige Beheizung geeignet sein, ein Büro kann man natürlich nicht niedrig beheizen!)

Andreas Obermüller

Re: Nichtwohngebäude (Lagerhalle) niedrig beheizt EEWärmeG

Verfasst: 2. April 2014, 07:02
von Marcus
Guten Morgen Herr Obermüller,

das Bauamt hat für die Lagerhalle die Baugenehmigung erteilt,
verlangt nun aber den ENEV-Nachweis und den Nachweis gem. EEWärmeG.

Auf was soll ich mich gegenüber dem Bauamt berufen bzw. wo steht, dass "dann gelten weder EnEV noch EEWärmeG und es muss gar kein Nachweis geführt werden"?

Vielen Dank.

Re: Nichtwohngebäude (Lagerhalle) niedrig beheizt EEWärmeG

Verfasst: 2. April 2014, 08:22
von orangeplus
Am besten auf den Geltungsbereich der beiden Verordnungen, wird immer in den ersten Paragraphen geregelt beziehen, und dem Bauamt mitteilen, dass das Gebäude als unbeheitztes Gebäude mit einer Innentemperatur < 12°C betrieben wird. Allerdings sollte mit dem Bauherrn geklärt werden, dass eine spätere Änderung der Betriebstemperatur zu einem Verlust der geltenden Genehmigung und zu einer neuen Genehmigung führt, die voraussichtlich neue Anforderungen an die Bauteile stellt und dann evtl. zur Einhaltung der ENeV eine Ertüchtigung der Bauteile benötigen könnte...

Re: Nichtwohngebäude (Lagerhalle) niedrig beheizt EEWärmeG

Verfasst: 2. April 2014, 12:20
von Andreas Obermüller
Es steht in der EnEV §1 und EEWärmeG §1, wann diese gelten. Hier ist auch definiert, das <12°C als "unbeheizt" zu sehen ist.

Andreas Obermüller

Re: Nichtwohngebäude (Lagerhalle) niedrig beheizt EEWärmeG

Verfasst: 29. Juli 2014, 10:10
von gerhard
Verehrte Vor-Diskutanten, Herr Obermüller

Danke für die bisherigen Ausführungen.
Eine fast gleiche Situation habe ich auch.
Gewerbliche Lagerhalle mit ca. 10% der NGF als Büro, also als Einzonenmodell abbildbar.
Munkeln höre ich, dass evtl. in späterer Zeit mal in der Halle produziert werden soll.

Der Bauherr will im Hinblick darauf schon eine Wärmedämmung einbringen, die die spätere Nutzung als energetisch ausreichend abdeckt.
Ist es nützlich/schädlich als Nutzung jetzt eine Lagerhalle anzusetzen oder gleich auf einen produzierenden Gewerbebetriebe zu rechnen.

Guter Rat aus dem Kollegenkreis ist immer willkommen.

gerhard

Re: Nichtwohngebäude (Lagerhalle) niedrig beheizt EEWärmeG

Verfasst: 29. Juli 2014, 10:26
von Andreas Obermüller
Ich denke, beides ist "möglich". Offiziell wäre der Nachweis zunächst für den Zeitpunkt der Nutzungsaufnahme zu führen, aber wenn der geführte Nachweis zu einem "strengeren" Ergebnis führt, dann ist dagegen wohl kaum etwas einzuwenden.

Zu beachten wäre nur, dass dann bei einer Nutzungsänderung jedenfalls die Anforderungen zum Zeitpunkt der Nutzungsänderung eingehalten werden müssen! Also z. B. nach 2016 die verschärften Anforderungen der EnEV.

Andreas Obermüller

Re: Nichtwohngebäude (Lagerhalle) niedrig beheizt EEWärmeG

Verfasst: 30. Juli 2014, 14:35
von gerhard
Ich hätte noch eine Frage zum Verständnis zur NGF beim 1 Zonen Modell vereinfachten Verfahren.
Es ist doch richtig, dass hier alle zum Gebäude gehörenden NGFs berücksichtigt werden, obwohl nur die Nutzung der Hauptfläche energetisch berücksichtigt wird.
In meinem Beispiel: NGF Lagerhalle 581 qm zzgl. Büro 91 qm in Summe also 672 qm NGF für das Gebäude.

gerhard

Re: Nichtwohngebäude (Lagerhalle) niedrig beheizt EEWärmeG

Verfasst: 30. Juli 2014, 15:05
von orangeplus
Nach EneV §2 Abs. 15 gilt die NGF der beheizten und/ oder gekühlten Bereiche. Anlage 2 Punkt 3 regelt hierzu nichts anderes. Daher bleibt aus meiner Sicht auch bei der Vereinfachung das Lager aussen vor, sofern es nicht beheizt wird. Es wäre dann eine NGF von 91 qm an zu sezten.

Re: Nichtwohngebäude (Lagerhalle) niedrig beheizt EEWärmeG

Verfasst: 26. August 2014, 15:45
von gerhard
Verehrter orangeplus
Sorry, wenn ich darauf nochmals zurückkomme. Auf diesem Gebiet bin ich noch recht neu.
Ich habe mich an den EnEV Vorgaben und im EP12 an den Musterbeispielen der 1 Zonen Modelle orientiert.
EP12 gibt unter der Einstellung 1-Zonen-Modell auch nur eine Zone zum Einstellen her
und lässt auch keine Unterscheidung in beheizte und nicht beheizte Zone zu.
Ich mache mal beide Szenarien, 91 qm und 672 qm auf. Ve betrifft das ganze Gebäude und bleibt in beiden Szenen gleich.

Da im Referenzgebäude als auch im Modellgebäude die NGF zur Berechnung herangezogen wird kommen absolut unterschiedliche aber relativ ähnliche Werte heraus.
oder hat da meine Denkweise einen grundsätzlichen Fehler.

Würde mich freuen über die Antwort

Gerhard

Re: Nichtwohngebäude (Lagerhalle) niedrig beheizt EEWärmeG

Verfasst: 26. August 2014, 16:00
von gerhard
Nachtrag zu vorhergehender Antwort:

Unter Einstellungen ist das vereinfachte Verfahren 1-Zonen-Modell eingestellt.
Ist dies unter diesem vorliegenden Gesichtspunkt -große Lagerhalle mit kleinem Büro- richtig?

Gerhard

Re: Nichtwohngebäude (Lagerhalle) niedrig beheizt EEWärmeG

Verfasst: 27. August 2014, 09:34
von Andreas Obermüller
Es werden immer nur die beheizten Bereiche eines Gebäudes betrachtet. Beim Einzonenmodell werden auch nur beheizte Bereiche erfasst. Angf bezieht sich auch auf den beheizten Bereich.

Andreas Obermüller

Re: Nichtwohngebäude (Lagerhalle) niedrig beheizt EEWärmeG

Verfasst: 1. September 2014, 09:55
von orangeplus
Das mit Ve stimmt so nicht. Ve = beheiztes Gebäudevolumen. Dieses muss in den beiden Varianten, genauso wie die Angf unterschiedlich sein und bezieht sich nur auf die beheitzte/ gekühlte Fläche. Unbeheizte Bereiche werden hier nicht berücksichtigt. Energetisch schrumpft die Variante auf ein Gebäude mit 91m² zusammen.