Grenzwert für Ht für neue Wohngebäude

Fragen zur Programmbedienung des BKI Energieplaners bei der Berechnung von Wohngebäuden nach DIN V 4108-6/DIN V 4701-10/12 oder DIN 18599
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orangeplus

Grenzwert für Ht für neue Wohngebäude

#1 Beitrag von orangeplus »

Wenn ich das richtig verstehe, so gibt die EneV 2014 diesselben Grenzwerte für Ht vor, wie die EneV 2009. Ab 2016 soll dann eine Verschärfung der Grenzwerte eintreten, indem der Wert des Referenzgebäudes nur noch mit 1,0 multipliziert werden darf (Anlage 1, 1.2). Soweit so gut, aber wo steht eigentlich, dass der Ht-Wert für das Referenzgebäude bisher mit 1,1 zu multiplizieren ist? Irgendwie fehlt mir da der Zusammenhang und ich finde dazu auch nichts verwertbares.
Andreas Obermüller
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Re: Grenzwert für Ht für neue Wohngebäude

#2 Beitrag von Andreas Obermüller »

Der Grenzwert "Ht' des Referenzgebäudes" spielt vor 01.01.2016 gar keine Rolle. (Den 1,1fachen Ht' de Referenzgebäudes gibt es nicht, sehe ich zumindest nicht...) Bis dahin gilt nur die Tabelle 2 der Anlage 1 als Grenzwert für Ht'. Der Begriff "1,0facher Wert des Referenzgebäudes" wurde m. E. nur geschrieben, damit man nicht auf die Idee kommt, es wäre hier der 0,75fache Wert zu verwenden wie beim Qp des Referenzgebäudes.

Andreas Obermüller
orangeplus

Re: Grenzwert für Ht für neue Wohngebäude

#3 Beitrag von orangeplus »

Ich hab das mit dem 1,1 fachen Grenzwert in einem Artikel zur Enev gelesen, den find ich aber dummerweise nicht mehr. Daher kann ich leider nicht mehr genau sagen, in welchem Zusammenhang das war. Allerdings verstehe ich die EneV in der Art, wie sie es beschrieben haben. Wenn ich den Artikel doch noch finde meld ich mich nochmal.
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