anschliessend an den Thread "Unbeheizt in die Kubatur aufnehmen" möchte ich noch ein weiteres Thema zur Diskussion stellen, welches sich im Zusammenhang ergibt.
Das bereits beschriebene Gebäude wurde so gebaut, dass kein Gleichwertigkeitsnachweis nach DIN 4108 Beiblatt 2 möglich ist, weil es mit innengedämmtem Mauerwerk (Thermoplan) gebaut wurde und die betr. Details nicht in Beiblatt 2 enthalten sind. Also ist gegenüber der KFW ein detaillierter Wärmebrückennachweis erforderlich.
Hierzu verwende ich den BKI Wärmebrückenplaner.
Wenn ich also den unbeheizten Gebäudeteil (erhalten gebliebener Gebäudeteil - jetzt Eingangsflur und Haustechnik) in die Kubatur aufnehme, erreiche ich gerade so wieder geplanten KFW Effizienzhaus-Standard 70.
Bei der Wärmebrückenberechnung lässt mich aber der Sockelanschluss dieses alten Gebäudeteils wieder hinten herunter fallen. Denn das alte Natursteinmauerwerk (notdürftig über Erdreich mit 10 cm überdämmt, weil nicht mehr ging) produziert einen psi-Wert von über 1,0 W/mk. In der Summe sind dies hier über 17,0 W/K. Die übrigen berücksichtigten Wärmebrücken ergeben insgesamt gerademal 4,0 W/K...
Der Effizienzhaus-Standard ist unter Berücksichtigung des Bodenanschlusses vom stehengebliebenen Gebäudeteil also wieder zum Teufel...
Frage: Meint Ihr ich kann dieses Detail im Hinblick auf den Wärmebrückennachweis nun wieder vernachlässigen, weil dieser Gebäudeteil ja unbeheizt ist?
Zur Erinnerung; Ich habe ihn in die beheizte Gebäudehülle aufgenommen, mit dem Argument, dass er zwar ungeheizt ist, jedoch eine Regeltemperatur von über 19°Grad herscht.
Ich bin sehr gespannt ob und was Euch dazu bloss einfällt...
