Anrechnung PV bei Nutzung für Allgemeinstrom

Allgemeine Fragen zur EnEV und zu den Nachweisen der KfW
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Leonardo
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Anrechnung PV bei Nutzung für Allgemeinstrom

#1 Beitrag von Leonardo »

Hallo,
bei meinem aktuellen Projekt (Wohngebäude) ist geplant eine Wärmepumpe, ein Gasbrennwertkessel für Spitzenlast und eine Photovoltaikanlage mit ca. 60kWp einzusetzen.
Bedingt durch den sehr hohen Eigenstromverbrauch der rund 100 untergebrachten Personen durch Beleuchtung, Kochen, TV usw. soll der PV-Strom vorrangig hierfür eingesetzt werden und der sommerliche Überschuss ins Netz eingespeist werden.
Nach EnEV §5 darf der Strom aus erneuerbaren Energien vom Gesamtenergiebedarf abgezogen werden, wenn er vorrangig in dem Gebäude selbst genutzt und nur die überschüssige Energiemenge ins Netz eingespeist wird.

Soweit klar, den Strom nutze ich im Gebäude aber eben nicht zur Verringerung des Energiebedarfs nach EnEV sondern zur Verringerung der Allgemeinstromkosten (statt netto 20 Cent/kWh Bezugspreis Verzicht auf 14 Cent Einspeisevergütung). Die Wärmepumpe soll aus Abrechnungsgründen nicht an die PV-Anlage angeschlossen werden und ausschließlich über einen Sondertarifzähler (netto ca. 16 Cent/kWh) betrieben werden. Der PV-Anteil wäre hier sowieso minimal, da im Winter der Allgemeinstrom alles abschöpft und im Sommer die WP kaum in Betrieb ist.

Gibt es hier Kommentare oder Auslegungen zur "'Fremdnutzung" des PV-Stroms und Anerkennung als Abzug vom Gesamtenergiebedarf nach EnEV.
Andreas Obermüller
Administrator
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Re: Anrechnung PV bei Nutzung für Allgemeinstrom

#2 Beitrag von Andreas Obermüller »

Das ist m. E. nicht zulässig. Es muss, damit bei der EnEV der PV-Ertrag angerechnet werden darf, so viel wie möglich selbst verbraucht werden. Es müsste daher auch die WP an die PV angeschlossen werden. Dann aber ist es egal, wie der Strom verbraucht wird und wie viel. Hauptsache, es wird zuerst alles selber verbraucht, was verbraucht werden kann. Dann wird bei der EnEV auch der ganze PV-Stromertrag beim Strombedarf aus der EnEV abgezogen, das wird bei einer WP natürlich sehr günstig...

Bei den offiziellen Auslegungsfragen zur EnEV ist das beschrieben.

Andreas Obermüller
Leonardo
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Re: Anrechnung PV bei Nutzung für Allgemeinstrom

#3 Beitrag von Leonardo »

Hallo Herr Obermüller,

Danke für den Hinweis mit den Auslegungsfragen, hätte ich auch selbst drauf kommen müssen :?
Bei Verzicht auf den Sondertarifzähler für WP bin ich EnEV konform denn dann kann ich wirklich optimal den selbst erzeugten Strom im Gebäude nutzen.

Jetzt wird es wirtschaftlich - aber nur mal so zur Info für andere in ähnlicher Lage:

- Mit Sondertarifzähler als Zweiwegezähler nutze ich PV Strom nur für die WP (hauptsächlich im Winter, bin aber EnEV konform) der Rest wird ins Netz eingespeist und fast verschenkt. Der teure Haushaltsstrom hängt am eigenen Zähler.

- Mit Sondertarifzähler für WP und den teuren Haushaltsstrom mit PV Strom über Zweiwegezähler (ganzjährige Nutzung) bin ich nicht konform mit der EnEV.

- Verzicht auf Sondertarifzähler und alles über einen Zweiwegezähler bin ich EnEV konform nutze aber im Winter wenn ich WP-Strom benötige einen teuren Tarif.

Nach Aussage meiner hiesigen Stadtwerke gibt es hier keine andere Lösung, ich muß mich für eine der oben genannten Varianten entscheiden.
Um meine KFW-Mittel nicht zu gefähren ist die Antwort für mich leicht, der Generalmieter hat dann aber das nachsehen und zahlt entweder mehr für den WP-Strom oder verzichtet ganzjährig auf Eigennutzung beim teuren Haushaltsstrom.
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