Anrechnung PV bei Nutzung für Allgemeinstrom
Verfasst: 14. Januar 2014, 11:09
Hallo,
bei meinem aktuellen Projekt (Wohngebäude) ist geplant eine Wärmepumpe, ein Gasbrennwertkessel für Spitzenlast und eine Photovoltaikanlage mit ca. 60kWp einzusetzen.
Bedingt durch den sehr hohen Eigenstromverbrauch der rund 100 untergebrachten Personen durch Beleuchtung, Kochen, TV usw. soll der PV-Strom vorrangig hierfür eingesetzt werden und der sommerliche Überschuss ins Netz eingespeist werden.
Nach EnEV §5 darf der Strom aus erneuerbaren Energien vom Gesamtenergiebedarf abgezogen werden, wenn er vorrangig in dem Gebäude selbst genutzt und nur die überschüssige Energiemenge ins Netz eingespeist wird.
Soweit klar, den Strom nutze ich im Gebäude aber eben nicht zur Verringerung des Energiebedarfs nach EnEV sondern zur Verringerung der Allgemeinstromkosten (statt netto 20 Cent/kWh Bezugspreis Verzicht auf 14 Cent Einspeisevergütung). Die Wärmepumpe soll aus Abrechnungsgründen nicht an die PV-Anlage angeschlossen werden und ausschließlich über einen Sondertarifzähler (netto ca. 16 Cent/kWh) betrieben werden. Der PV-Anteil wäre hier sowieso minimal, da im Winter der Allgemeinstrom alles abschöpft und im Sommer die WP kaum in Betrieb ist.
Gibt es hier Kommentare oder Auslegungen zur "'Fremdnutzung" des PV-Stroms und Anerkennung als Abzug vom Gesamtenergiebedarf nach EnEV.
bei meinem aktuellen Projekt (Wohngebäude) ist geplant eine Wärmepumpe, ein Gasbrennwertkessel für Spitzenlast und eine Photovoltaikanlage mit ca. 60kWp einzusetzen.
Bedingt durch den sehr hohen Eigenstromverbrauch der rund 100 untergebrachten Personen durch Beleuchtung, Kochen, TV usw. soll der PV-Strom vorrangig hierfür eingesetzt werden und der sommerliche Überschuss ins Netz eingespeist werden.
Nach EnEV §5 darf der Strom aus erneuerbaren Energien vom Gesamtenergiebedarf abgezogen werden, wenn er vorrangig in dem Gebäude selbst genutzt und nur die überschüssige Energiemenge ins Netz eingespeist wird.
Soweit klar, den Strom nutze ich im Gebäude aber eben nicht zur Verringerung des Energiebedarfs nach EnEV sondern zur Verringerung der Allgemeinstromkosten (statt netto 20 Cent/kWh Bezugspreis Verzicht auf 14 Cent Einspeisevergütung). Die Wärmepumpe soll aus Abrechnungsgründen nicht an die PV-Anlage angeschlossen werden und ausschließlich über einen Sondertarifzähler (netto ca. 16 Cent/kWh) betrieben werden. Der PV-Anteil wäre hier sowieso minimal, da im Winter der Allgemeinstrom alles abschöpft und im Sommer die WP kaum in Betrieb ist.
Gibt es hier Kommentare oder Auslegungen zur "'Fremdnutzung" des PV-Stroms und Anerkennung als Abzug vom Gesamtenergiebedarf nach EnEV.