Unbeheizt in Kubatur aufnehmen

Allgemeine Fragen zur EnEV und zu den Nachweisen der KfW
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cuco
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Unbeheizt in Kubatur aufnehmen

#1 Beitrag von cuco »

Grundlage: ein Fachwerkgebäude sollte zunächst saniert werden. Dann wurde Schädlingsbefall festgestellt und es wurde bis auf das massive Erdgeschoss abgerissen und massiv (Thermoplan) neu aufgebaut. Zusätzlich gibt es noch einen kleinen neuen Anbau (1-Lieger-Whg.) . KFW-Effizienzhaus 70 (EnEV 2009) Neubau

Der bestehen gebliebene Teil (EG) ist im Prinzip unbeheizt. Dort befindet sich die Haustechnik und der Eingangsbereich zu den 2 WE. Allerdings wurden dort aussen (freiwillig) 10 cm WDVS aufgebracht und die Fenster erneuert. Bei der Beratung habe ich diesen Bereich nicht in die beheizte Gebäudehülle eingerechnet, auch weil das Ergebnis "ohne" günstiger war.

Nun haben "die Ausführenden" die von mir geplante Dämmung einer Innenwand im EG (zum unbeheizten Bestand) und auch die Dämmung eines Teils der darüberliegenden Decke weggelassen. Dadurch wird der geplante Effizienzhaus-Standard nicht mehr erreicht. 2x 50.000 Euro KFW-Mittel zurückgeben? Umfinanzieren?

Wenn ich nun jedoch den unbeheizten (freiwillig gedämmten) Gebäudeteil (Bestand) mit seiner Kubatur und den betr. Aussenbauteilen in die Berechnung aufnehme, liegt wieder alles "im grünen Bereich". Bei der Beratung war dies nachteilig, jetzt jedoch wieder positiv.

Der Haustechnikraum ist zwar unbeheizt (kein Wärmeüberträger), jedoch durch die Heizungsanlage indirekt warm. Im Eingangsbereich befindet sich auch kein Wärmeüberträger.

Meine Frage lautet also: Ist es zulässig den unbeheizten (jedoch von aussen gedämmten) Gebäudeteil in die berechnete Gebäudehülle aufzunehmen. Ich habe die Räumlichkeiten dabei natürlich auch als unbeheizt ausgewiesen.

Ich hoffe auf Euren fachkundigen Rat!

:? Cuco
Andreas Obermüller
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Re: Unbeheizt in Kubatur aufnehmen

#2 Beitrag von Andreas Obermüller »

Es ist meiner Meinung nach (ohne Gewähr!) zulässig, da in der EnEV steht das Gebäude umfasst "mindestens den beheizten Bereich". Es wird in der DIN 4108 implizit (Innentemperatur 19°) und in der DIN 18599 explizit (Teilbeheizungsfaktor) davon ausgegangen, dass nicht das ganze Gebäude voll beheizt ist. Es ist auch nicht erforderlich, dass in jedem Raum ein Heizkörper steht. Ich nehme eigentlich regelmäßig den ganzen Keller mit in die beheizte Hülle, wenn dieser komplett gedämmt ist. Das ist auch sinnvoller, als die Treppenhauswände und die Kellerdecke zu dämmen. Selber Fall jetzt bei Ihnen.... (Sie müssen dann natürlich auch den EG-Boden mit in die Hülle aufnehmen.)

Andreas Obermüller
cuco
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Re: Unbeheizt in Kubatur aufnehmen

#3 Beitrag von cuco »

Sehr geehrter Herr Obermüller,

wenn Sie dies so sehen, dann gilt es und es besteht also noch Hoffnung. (Wer sollte es denn besser wissen?)

Allerdings werde ich zu diesem Objekt wahrscheinlich auch noch einen Thread zum Thema "detaillierter Wärmebrückennachweis" eröffnen, auch wenn dies den BKI-Energieplaner nur am Rande betrifft.

Zunächst einmal Herzlichen Dank!

:wink: cuco
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