EnEV Reihenmittelhaus

Allgemeine Fragen zur EnEV und zu den Nachweisen der KfW
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nutaro
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Registriert: 21. Februar 2013, 16:38

EnEV Reihenmittelhaus

#1 Beitrag von nutaro »

Hallo,

ich bin recht neu auf dem Gebiet der EneV-Berechnung mit BKI und habe einige allgemeine Fragen.

Ich möchte den EnEV-Nachweis für ein Reihenmittelhaus, also ein Haus was links und rechts direkt an die Nachbarwand angrenzt, führen. Ist die Hauswand zum Nachbarn hin als Bestandteil der thermischen Hülle anzusetzen?

Im Erdgeschoss habe ich eine gewerbliche Nutzung. Ab dem 1. OG sind durchgängig Wohnungen vorhanden. Ich würde nun zwei EnEV-Nachweise machen. Den einen für die Wohnungen als Wohngebäude und einen für den Gewerbeteil als Nichtwohngebäude. Beide "Nutzungen" teilen sich die selbe Haustechnik. Ist dieses Vorgehen korrekt? Ist der Fußboden der Wohnung im 1. OG als Bestandteil der thermischen Hülle für den EnEV-Nachweis der Wohnungen anzusetzen? Oder entfällt die Fläche, da sich darunter ein beheizter Raum befindet?

Vielen Dank für die Hilfe.
Andreas Obermüller
Administrator
Beiträge: 6202
Registriert: 5. Februar 2006, 13:05
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Re: EnEV Reihenmittelhaus

#2 Beitrag von Andreas Obermüller »

Die Kommunwände zum Nachbarn sind nicht Teil der thermischen Hülle und werden nicht eingegeben.

Die Aufteilung in zwei Nachweise ist korrekt. In jedem Nachweis wird die vorhandene Technik eingegeben. Die Decke ist auch nich tTeil der thermischen Hülle, wenn das EG normal oder niedrig beheizt wird.

Andreas Obermüller
nutaro
Beiträge: 4
Registriert: 21. Februar 2013, 16:38

Re: EnEV Reihenmittelhaus

#3 Beitrag von nutaro »

Vielen Dank für die Antworten!
mase
Beiträge: 11
Registriert: 26. März 2013, 11:59

Re: EnEV Reihenmittelhaus

#4 Beitrag von mase »

Hallo,

da möchte ich noch mal anknüpfen.
Wie verhält es sich, wenn bei einem Reihen- oder Doppelhaus das Nachbargebäude noch nicht vorhanden ist und nicht absehbar ist, wann dies gebaut wird.
Nach §7 (1) Enev muss an diesen Wänden der Mindestwärmeschutz eingehalten werden.
Wird allerdings in der Berechnung die Gebäudetrennwand als Außenwand behandelt oder bleibt sie außer Betracht, (also Trennwand zu beheizt)?

Danke und Gruß,

Markus Senger
Andreas Obermüller
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Re: EnEV Reihenmittelhaus

#5 Beitrag von Andreas Obermüller »

Entscheidend ist meiner Meinung nach der Stand der Nutzungsaufnahme. Wenn "nicht absehbar" ist, wann die zweite Haushälfte gebaut werden soll, dann würde ich sagen, die Wand ist für den EnEV-Nachweis als Außenwand anzusetzen. Stellen Sie sich vor, der Nachbar baut 10 Jahre gar nicht...

Andreas Obermüller
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