Wohngebäude oder Nichtwohngebäude
Verfasst: 25. Juli 2013, 16:15
Meine Frage klingt jetzt etwas ungewöhnlich da es sich im Grundsatz um Wohnen handelt.
Wie ist ein Asylbewerberheim einzustufen?
Nach EnEV §2 "sind Wohngebäude Gebäude die nach Ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen".
Die Bewohner wohnen teilweise jahrelang im Gebäude und haben Aufenthalts- und Sanitärräume aber es handelt sich eben nicht um abgegrenzte einzelne Wohnungen.
Ist es sinnvoller diese als Gemeinschaftsunterkunft und somit als Nichtwohngebäude nach DIN18599 zu berechnen. Wo ist hier die Grenze zu ziehen ?
Beide Rechengänge möchte ich nicht durchführen und dann das "bessere" heraussuchen sondern auch rechtlich auf der sicheren Seite sein.
Wer weiß Rat?
Wie ist ein Asylbewerberheim einzustufen?
Nach EnEV §2 "sind Wohngebäude Gebäude die nach Ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen".
Die Bewohner wohnen teilweise jahrelang im Gebäude und haben Aufenthalts- und Sanitärräume aber es handelt sich eben nicht um abgegrenzte einzelne Wohnungen.
Ist es sinnvoller diese als Gemeinschaftsunterkunft und somit als Nichtwohngebäude nach DIN18599 zu berechnen. Wo ist hier die Grenze zu ziehen ?
Beide Rechengänge möchte ich nicht durchführen und dann das "bessere" heraussuchen sondern auch rechtlich auf der sicheren Seite sein.
Wer weiß Rat?