Guten Tag,
ab welcher Größe ist ein Gewerblich benutzter Teil z. B ein Büro innerhalb eines Wohngebäudes als Nichtwohngebäude getrennt nachzuweisen.
Gibt es hier eine % Angabe? oder ist für diesen Teil unabhängig vom Gebäudeanteil immer ein extra Nachweis als Nichtwohngebäude zu führen?
schon vorab Danke für die Rückmeldungen.
Grüße
GEORG
Aufteilung Wohngebaude / Nichtwohngebäude
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Re: Aufteilung Wohngebaude / Nichtwohngebäude
In der Auslegung zur EnEV ist von einem Anteil bis etwa 10% die Rede, bei dem von einer "untergeordneten" Nutzung gesprochen wird und keine getrennte Berechung zu machen wäre. Hängt dann auch noch von der Art der Nutzung ab, es gibt "wohnähnliche" Gewerbenutzung (Freiberufler, kleine Kanzleien und Praxen), die man generell als Wohngebäude bilanzieren darf.
Andreas Obermüller
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