Fehlende Elemente im Referenzgebäude für KfW

Allgemeine Fragen zur EnEV und zu den Nachweisen der KfW
Antworten
Nachricht
Autor
didier
Beiträge: 29
Registriert: 23. Juli 2010, 21:10

Fehlende Elemente im Referenzgebäude für KfW

#1 Beitrag von didier »

Hallo Forumsmitglieder,

bei der Bilanzierung eines zu sanierenden Gebäudes n. KfW-Effizienzhausstandard heißt es in den KfW-FAQ unter 3.16 (fehlende Elemente Ref.gebäude)
"Bei der Bilanzierung von KfW-Effizienzhäusern sind Türen gegen unbeheizte Räume (z. B. Kellertüren,Wohnungseingangstüren) dem Bauteil “Außentüren“ des Referenzgebäudes nach Anlage 1, Tabelle 1 derEnergieeinsparverordnung (EnEV2009) zuzuordnen.
Dabei können Temperaturkorrekturfaktoren für Bauteile gegen unbeheizte Räume bzw. gegen Kellerräume entsprechend angesetzt werden.

Wie das im EP 11 abzubilden ist, ist mir noch nicht gelungen. Hat jemand eine Idee?

Danke
didier
Andreas Obermüller
Administrator
Beiträge: 6202
Registriert: 5. Februar 2006, 13:05
Wohnort: München

Re: Fehlende Elemente im Referenzgebäude für KfW

#2 Beitrag von Andreas Obermüller »

Das kann so derzeit nicht abgebildet werden. Diese Sonderregelung der KfW ist nicht so einfach umsetzbar. Hilfsweise würde ich die Türe dann als Außentüre gegen Außenluft ansetzen. Fx ist dann im Gebäude und in Referenzgebäude 1,0, das macht so gut wie keinen Unterschied im Nachweis. Es steht da ja auch "können angesetzt werden"...

Andreas Obermüller
Antworten