Hallo Forumsmitglieder,
bei der Bilanzierung eines zu sanierenden Gebäudes n. KfW-Effizienzhausstandard heißt es in den KfW-FAQ unter 3.16 (fehlende Elemente Ref.gebäude)
"Bei der Bilanzierung von KfW-Effizienzhäusern sind Türen gegen unbeheizte Räume (z. B. Kellertüren,Wohnungseingangstüren) dem Bauteil “Außentüren“ des Referenzgebäudes nach Anlage 1, Tabelle 1 derEnergieeinsparverordnung (EnEV2009) zuzuordnen.
Dabei können Temperaturkorrekturfaktoren für Bauteile gegen unbeheizte Räume bzw. gegen Kellerräume entsprechend angesetzt werden.
Wie das im EP 11 abzubilden ist, ist mir noch nicht gelungen. Hat jemand eine Idee?
Danke
didier
Fehlende Elemente im Referenzgebäude für KfW
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Re: Fehlende Elemente im Referenzgebäude für KfW
Das kann so derzeit nicht abgebildet werden. Diese Sonderregelung der KfW ist nicht so einfach umsetzbar. Hilfsweise würde ich die Türe dann als Außentüre gegen Außenluft ansetzen. Fx ist dann im Gebäude und in Referenzgebäude 1,0, das macht so gut wie keinen Unterschied im Nachweis. Es steht da ja auch "können angesetzt werden"...
Andreas Obermüller
Andreas Obermüller