Sondernachweis KFW / Sanierungsaufschlag
Verfasst: 4. Juni 2013, 18:40
Sehr geehrtes Forum,
ich benutze den BKI Energieplaner 11.0.8 erst seit kurzem und habe im BKI Grundlagenseminar wohl vergessen eine Sache nach zu fragen.
Es handelt sich um ein Bestandsgebäude von 1887, welches saniert werden soll.
Vor diesem Hintergrund ist gemäß EnEV §9 ein Zuschlag von 40% für Ht' und Qt' anzusetzen, folglich der Haken im Reiter "Einstellungen" unter "Nachweis EnEV" zu setzen.
Um das Gebäude nun auf Fördermöglichkeit als KFW Effizienzhaus 100 hin zu überprüfen habe ich im Reiter "Grundlagen" den Sondernachweis z.B. KFW 100 eingetragen.
Wird nun, wenn ich im Reiter "Bericht" das Formular "Sondernachweis" als Baustein einrichte und mir die Auswertung generieren lasse dieser Zuschlag von 40% berücksichtigt oder nicht? Die KFW schreibt ja schließlich ausdrücklich, dass der Aufschlag von 40% auf die Anforderungen für Bestandsgebäude nach §9 (1) EnEV nicht angewendet werden dürfen, oder muss ich in diesem Fall (sprich bei allen KFW relevanten Berechnungen) den Haken im Reiter "Einstellungen" unter "Nachweis EnEV" wieder rausnehmen?
Eigentlich unlogisch - das dürfte das Programm ja eigentlich als Bericht überhaupt nicht generieren, da nach KFW nicht zulässig.
Vielen Dank für die Hilfe!
Gruß
Michinoir
ich benutze den BKI Energieplaner 11.0.8 erst seit kurzem und habe im BKI Grundlagenseminar wohl vergessen eine Sache nach zu fragen.
Es handelt sich um ein Bestandsgebäude von 1887, welches saniert werden soll.
Vor diesem Hintergrund ist gemäß EnEV §9 ein Zuschlag von 40% für Ht' und Qt' anzusetzen, folglich der Haken im Reiter "Einstellungen" unter "Nachweis EnEV" zu setzen.
Um das Gebäude nun auf Fördermöglichkeit als KFW Effizienzhaus 100 hin zu überprüfen habe ich im Reiter "Grundlagen" den Sondernachweis z.B. KFW 100 eingetragen.
Wird nun, wenn ich im Reiter "Bericht" das Formular "Sondernachweis" als Baustein einrichte und mir die Auswertung generieren lasse dieser Zuschlag von 40% berücksichtigt oder nicht? Die KFW schreibt ja schließlich ausdrücklich, dass der Aufschlag von 40% auf die Anforderungen für Bestandsgebäude nach §9 (1) EnEV nicht angewendet werden dürfen, oder muss ich in diesem Fall (sprich bei allen KFW relevanten Berechnungen) den Haken im Reiter "Einstellungen" unter "Nachweis EnEV" wieder rausnehmen?
Eigentlich unlogisch - das dürfte das Programm ja eigentlich als Bericht überhaupt nicht generieren, da nach KFW nicht zulässig.
Vielen Dank für die Hilfe!
Gruß
Michinoir