Hallo,
ich habe folgende Frage und hoffe dass mir jemand hierzu weiterhelfen kann.
Also folgende Situation:
Wir haben ein großes Hotel, an das soll ein Anbau in Form eines "Wintergartens" gebaut werden. Der Wintergarten erstreckt sich über 2 Geschosse. Im EG ist eine Fläche von ca. 250 m² als Versammlungsraum, erweitertes Foyer oder Empfänge vorgesehen im Obergeschoss sind zwei Seminarräume von je ca. 125 m² untergebracht.
Wie gesagt wir bauen diesen "Wintergarten" als Erweiterung / Anbau und nicht als eigenständiges Gebäude neu auf.
Meine Frage:
Greift nun § 3 Abs. 1 des EEWärmeG oder nicht? Denn wenn er greifen würde könnten wir ja eigentlich nicht auf die vorhandene Technik (Fernwärme) zurückgreifen, sondern müsten hier erneuerbare Techniken ansetzen. Eine Erhöhung des Primärenergiebedarfs und des Transmissionswärmeverlustes als Ausgleich wäre auch nicht gut, da wie gesagt ein "Wintergarten" also viel Glas.
Danke
EEWärmeG ?
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Re: EEWärmeG ?
Hier ist die offizielle Auslegung dazu.
Andreas Obermüller
Andreas Obermüller
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