A/V-Verhältnis bei Wegfall von Kommunwänden
Verfasst: 11. April 2013, 09:43
Hallo Herr Obermüller,
Bei Gebäudetrennwänden (DHH/RH) sind diese gemäß ENEV nicht anzusetzen, da hier nicht mit Transmissionswärmeverlusten zur beheizten Zone des Nachbarn zu rechnen ist.
Das hat jedoch zur Folge, dass das A/V -Verhältnis dieses Ansatzes von dem tatsächlichen A/V -Verhältnis-, wo die vorhandene Gebäudetrennwand (jedoch ohne Transmission mit U=0) angesetzt wird, abweicht. Das hat für mein Verständnis nichts mehr mit dem Begriff "Kompaktheit" des Gebäudes zu tun.
Welche Auswirkungen hat diese Überlegung auf Ht und Qp - insbesondere bei der Bilanzierung von KfW-Effizienzhäusern?
Grüße
didier
Bei Gebäudetrennwänden (DHH/RH) sind diese gemäß ENEV nicht anzusetzen, da hier nicht mit Transmissionswärmeverlusten zur beheizten Zone des Nachbarn zu rechnen ist.
Das hat jedoch zur Folge, dass das A/V -Verhältnis dieses Ansatzes von dem tatsächlichen A/V -Verhältnis-, wo die vorhandene Gebäudetrennwand (jedoch ohne Transmission mit U=0) angesetzt wird, abweicht. Das hat für mein Verständnis nichts mehr mit dem Begriff "Kompaktheit" des Gebäudes zu tun.
Welche Auswirkungen hat diese Überlegung auf Ht und Qp - insbesondere bei der Bilanzierung von KfW-Effizienzhäusern?
Grüße
didier