A/V-Verhältnis bei Wegfall von Kommunwänden

Allgemeine Fragen zur EnEV und zu den Nachweisen der KfW
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didier
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A/V-Verhältnis bei Wegfall von Kommunwänden

#1 Beitrag von didier »

Hallo Herr Obermüller,

Bei Gebäudetrennwänden (DHH/RH) sind diese gemäß ENEV nicht anzusetzen, da hier nicht mit Transmissionswärmeverlusten zur beheizten Zone des Nachbarn zu rechnen ist.
Das hat jedoch zur Folge, dass das A/V -Verhältnis dieses Ansatzes von dem tatsächlichen A/V -Verhältnis-, wo die vorhandene Gebäudetrennwand (jedoch ohne Transmission mit U=0) angesetzt wird, abweicht. Das hat für mein Verständnis nichts mehr mit dem Begriff "Kompaktheit" des Gebäudes zu tun.
Welche Auswirkungen hat diese Überlegung auf Ht und Qp - insbesondere bei der Bilanzierung von KfW-Effizienzhäusern?

Grüße
didier
Andreas Obermüller
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Re: A/V-Verhältnis bei Wegfall von Kommunwänden

#2 Beitrag von Andreas Obermüller »

A/Ve spielt für die Berechnung keine Rolle. In der alten EnEv wurd daraus das zulässige Ht' abgeleitet, in der aktuellen EnEV wird das nicht mehr verwendet. Das Referenzgebäude wird ja geometrisch genau wie das Gebäude berechnet. Eindeutig war und ist immer, dass Kommunwände nicht als wärmeübertragende Hülle anzusetzen sind.

Andreas Obermüller
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