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Sommerlicher Wärmeschutz

Verfasst: 9. April 2013, 11:00
von EMD
Hallo allerseits,

ich bin gerade dabei einen Nachweis für den sommerlichen Wärmeschutz zu erstellen.
Nun habe ich das Forum schon durchforstet aber keine passende Antwort gefunden.
Hat jemand Erfahrung damit, wann man die erhöhte Nachtlüftung in einem Mehrfamilienhaus ansetzen darf. Laut DIN 4108-2 darf bei Ein- oder Zweifamilienhäusern von einer erhöhten Nachtlüftung ausgegangen werden. Mehrfamilienhäuser werden in der DIN 4108-2 nicht abgedeckt. Wie wird das gehandhabt? Kann ich von einer erhöhten Nachtlüftung ausgehen, wenn der betreffende Raum über eine Querlüftung über mehrere Etagen belüftet werden kann?
Hat jemand dazu Praxiserfahrungen zum Nachweis?

Re: Sommerlicher Wärmeschutz

Verfasst: 15. Mai 2013, 12:29
von Moritz
Moin zusammen,

ich handhabe das folgender Maßen:

Für den Raum muss eine Querlüftung möglich sein. Manchmal auch über den Verbund mit anderen Räumen durch offenstehende Türen. Wohnzimmer -> Flur -> Küche zum Beispiel.
Ich bin der Auffassung, dass die erhöhte Nachtlüftung in Schlafräumen nicht angebracht ist. Wer schläft schon gern im Durchzug. Aus der Norm ist das allerdings nicht zu erkennen, sodass auch für Schlafräume eine erhöhte Nachtlüftung zulässig wäre.

Im Mehrfamilienhaus weise ich jeden Raum einzeln bzw. über den oben beschriebenen Verbund innerhalb jeder Wohneinheit nach.

In der DIN ist nur der Hinweis zur Nachtlüftung bei Wohnnutzungen gemacht. Die Unterscheidung zwischen EFH und MFH finde ich in der Ausgabe 2013 nicht.

Generell bin ich der Auffassung, dass der sommerliche Wärmeschutz auch umsetzbar sein muss. Sicherlich kann man für den Nachweis alles "hinrechnen". Die Praxistauglichkeit hat bei mir allerdings Priorität.

Oftmals hilft, wenn man die tatsächliche Speicherfähigkeit der Bauteile detailliert ermittelt.

Re: Sommerlicher Wärmeschutz

Verfasst: 4. Juli 2014, 13:23
von didier
hallo Forum,

gilt der Sommerliche Wärmeschutz nach ENEV2014 auch für (energ.) modernisierte Bestandsbauten, vor allem Wohnbauten?

Danke für Eure Einschätzung!

Grüße
ddier

Re: Sommerlicher Wärmeschutz

Verfasst: 5. Juli 2014, 11:54
von Andreas Obermüller
Wie in der EnEV geschrieben, gilt die Anforderung an den sommerlichen Wärmeschutz aus der EnEV nur für zu errichtende Gebäude. Es kann aber sein, dass bei größeren Umbauten in der Fassade ein Anspruch des Bauherrn aufgrund von "üblichen techischen Regeln" entsteht, hier wären dann weitere Überlegungen und Vereinbarungen zu treffen.

Andreas Obermüller