Nachweis sommerlicher Wärmeschutz: erhöhte Nachtlüftung
Verfasst: 22. Februar 2013, 09:07
Hallo,
ich erstelle gerade einen EnEV Nachweis für ein Wohngebäude mit 20 Wohneinheiten.
Das Gebäude verfügt über eine Lüftungsanlage mit einer Luftwechselrate von 0,5/h.
Kann ich für den Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes die erhöhte Nachtlüftung ansetzen? Das würde ja bedeuten, dass die Bewohner die Fenster nachts öffnen müssten.
Gemäß DIN 4108-2 kann für Ein- und Zweifamilienhäuser generell von einer erhöhten Nachtlüftung ausgegangen werden. Wo hier der Unterschied zu einem Mehrfamilienhaus liegt, will mir im Moment nicht einläuchten.
Ich weiß, dass vor dem Haus eine (tagsüber) recht vielbefahrene Straße langführt. Jedoch würde ich gerne die erhöhte Nachtlüftung ansetzen, da diese sich für den Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes teils recht positiv auswirkt.
Spricht etwas dagegen?
ich erstelle gerade einen EnEV Nachweis für ein Wohngebäude mit 20 Wohneinheiten.
Das Gebäude verfügt über eine Lüftungsanlage mit einer Luftwechselrate von 0,5/h.
Kann ich für den Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes die erhöhte Nachtlüftung ansetzen? Das würde ja bedeuten, dass die Bewohner die Fenster nachts öffnen müssten.
Gemäß DIN 4108-2 kann für Ein- und Zweifamilienhäuser generell von einer erhöhten Nachtlüftung ausgegangen werden. Wo hier der Unterschied zu einem Mehrfamilienhaus liegt, will mir im Moment nicht einläuchten.
Ich weiß, dass vor dem Haus eine (tagsüber) recht vielbefahrene Straße langführt. Jedoch würde ich gerne die erhöhte Nachtlüftung ansetzen, da diese sich für den Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes teils recht positiv auswirkt.
Spricht etwas dagegen?