Wohn- und Geschäftshaus
Verfasst: 17. Januar 2013, 10:03
AKtuell soll ich eine Energieberatung inkl. Fördermittelberatung für ein Wohn- und Geschäftshaus anbieten. Banales Rechteck von 12,0 x 22,0m, fast mittig geteilt mit Verbindungstüre.
BGF gesamt: 264m² = 100%
BGF Wohnbereich: 137,5m² = 52%
BGF Verkaufsraum: 126,5m² = 48%
Somit "mehr als die Hälfte Wohnbereich", somit keine Förderung für KMU, aber nach BAFA (hier jedoch m.E: viel zu viel Aufwand)
Die KfW möchte eine Gesamtberechnung, bei der Kostenzusammenstellung jedoch das Herausnehmen der Kosten für den "Nichtwohnungsbau". Nach meinem Verständnis muß ich den Wohnungsbau und den Nichtwohnungsbau komplett getrennt berechnen - dies hat die KfW aber ausdrücklich abgelehnt.
Wenn ich nun das gesamte Gebäude als Nichtwohnungsbau als 2-Zoner berechnen könnte - Wohnungsbau als Zone mit den Angaben aus dem Bereich Wohnungsbau nach DIN 18599, Verkaufsraum als zweite Zone "Non-Food bis 300m² - hätte ich diese Vorgabe eingehalten.
Problem 1: darf ich das überhaupt? oder steht die KfW hier auf dem falschen Bein?
Problem 2: wie kann ich aus dem Programm die exakten Einstellungen für Wohnbau auslesen, um im Bereich Nichtwohnungsbau eine eigene Zone "Wohnen" zu generieren.
Problem 3: wäre dieses Vorgehen überhaupt erlaubt im öffentlich-rechtlichen Sinne?
Vielen Dank im Voraus für eine Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
C. Hauss
BGF gesamt: 264m² = 100%
BGF Wohnbereich: 137,5m² = 52%
BGF Verkaufsraum: 126,5m² = 48%
Somit "mehr als die Hälfte Wohnbereich", somit keine Förderung für KMU, aber nach BAFA (hier jedoch m.E: viel zu viel Aufwand)
Die KfW möchte eine Gesamtberechnung, bei der Kostenzusammenstellung jedoch das Herausnehmen der Kosten für den "Nichtwohnungsbau". Nach meinem Verständnis muß ich den Wohnungsbau und den Nichtwohnungsbau komplett getrennt berechnen - dies hat die KfW aber ausdrücklich abgelehnt.
Wenn ich nun das gesamte Gebäude als Nichtwohnungsbau als 2-Zoner berechnen könnte - Wohnungsbau als Zone mit den Angaben aus dem Bereich Wohnungsbau nach DIN 18599, Verkaufsraum als zweite Zone "Non-Food bis 300m² - hätte ich diese Vorgabe eingehalten.
Problem 1: darf ich das überhaupt? oder steht die KfW hier auf dem falschen Bein?
Problem 2: wie kann ich aus dem Programm die exakten Einstellungen für Wohnbau auslesen, um im Bereich Nichtwohnungsbau eine eigene Zone "Wohnen" zu generieren.
Problem 3: wäre dieses Vorgehen überhaupt erlaubt im öffentlich-rechtlichen Sinne?
Vielen Dank im Voraus für eine Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
C. Hauss