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Relation Nutzfläche über Geschosshöhe

Verfasst: 21. November 2012, 12:14
von Leonardo
Hallo,
Bei der Überprüfung eines EnEV-Nachweises für die KFW bin ich auf eine Ungereimtheit gestoßen die ich mir nicht erklären kann.
Bei Abgabe des Antrags im Frühjahr (Version 10.0.3) ergab die Eingabe der 8.277m³ beheiztes Volumen eine Gebäudenutzfläche von 2.648,6m².

Bei der abschließenden Berechnung mit kleineren Ausführungskorrekturen (Version 10.1.2) habe ich jetzt bei 8.256m² beheiztem Volumen auf einmal nur noch 2.367,9m² Nutzfläche also etwa 10% weniger, was sich natürlich negativ auf die meisten Werte auswirkt.
Auf der Suche nach dem Fehler wurde ich bei der Geschosshöhe fündig. Diese war ursprünglich mit 3,00m eingegeben jetzt aber mit den tatsächlich vorhandenen 3,06m. Eine minimale Geschosshöhenveränderung von 2% darf doch nicht plötzlich 10% Abweichung bei der Nutzfläche ergeben.

Konkret gegenübergestellt bei Änderung der Geschosshöhe
3,00m Geschosshöhe: Volumen 8.256,5m³ - Nutzfläche 2.642,1m² - Qp" 41,4 kWh/m²a (zulässig 56,4 kWh/m²a)
3,06m Geschosshöhe: Volumen 8.256,5m³ - Nutzfläche 2.367,9m² - Qp" 46,0 kWh/m²a (zulässig 63,5 kWh/m²a)

Wie kommt dieser enorme Unterschied bei der Nutzfläche zustande?

Leonardo

Re: Relation Nutzfläche über Geschosshöhe

Verfasst: 21. November 2012, 15:22
von IB-Bochum
Der Faktor für die Berechnung von An ändert sich bei Geschoßhöhen von mehr als 3m bzw. weniger als 2.5m. So stehts in der EnEV 2009 Anlage 1, Punkt 1.3.3. Schau mal nach dann wirst du auf deine werte kommen.

Re: Relation Nutzfläche über Geschosshöhe

Verfasst: 21. November 2012, 17:49
von Leonardo
Danke habs gefunden, ist so ein Punkt den man natürlich schnell mal gerne überliest, da man sich bei der Berechnung auf den EP verläßt.
Dass diese fast zu vernachlässigenden 6cm dann aber gleich 10% ausmachen ist schon ärgerlich. Nicht wegen der Einhaltung der EnEV und der KFW, das ist glücklicherweise kein Problem, sondern wegen der Einstufung in der Energieausweiss-Skala die für die zukünftigen Mieter wichtig ist.