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Nachweis U-Wert Fenster Größe Standard-Normfenster?

Verfasst: 19. November 2012, 09:10
von gustav-adolf
Ist für Nachweise von Fenstern das Fenster immer mit den Originalmaßen einzusetzen oder
kann das Fenster entsprechend Standard-Normgröße 1,23 x 1,48 m berechnet werden.

Welcher Nachweis ist für EnEV-Nachweise, Welcher ist für kfW-Nachweise anzuwenden.

Re: Nachweis U-Wert Fenster Größe Standard-Normfenster?

Verfasst: 19. November 2012, 09:44
von Andreas Obermüller
Meiner Meinung nach ist beides zulässig. Man kann das Fenster nach Originalmassen rechnen, oder gemäß DIN 4108 mit der Standardgröße. Ob die KfW damit ein Problem hat, weiss ich nicht.

Andreas Obermüller

Re: Nachweis U-Wert Fenster Größe Standard-Normfenster?

Verfasst: 21. Mai 2013, 15:03
von didier
Hallo Herr Obermüller,

folgende Frage zum Beitrag "Fensterberechnung für KfW"... habe ich bereits bei einem anderen Beitrag gestellt, leider ohne Antwort.

Gerne versuche ich es nochmals und hoffe auf etwas mehr Beteiligung....was die Berechnung nach der Standardgröße angeht:


" Eine Möglichkeit besteht darin, den vom Hersteller ausgewiesenen UW-Wert eines Normfensters mit 1,23x1,48 m für alle anderen Fenster gleicher "Ausstattung" anzusetzen.
Darüber hinaus müssen auch "SPROSSEN", wenn vorhanden, dem UW-Wert hinzugerechnet werden.

Was alles verbirgt sich unter der Definition "Sprossen" ? Z.B. auch zusätzliche Fenster trennende Profile wie Setzholz, Kämpfer, Pfosten, eben alle Zusatprofile, die bei mehrteiligen Fenstern ja zwangsläufig vorhanden sind?

Oder tatsächlich nur (Glas trennede) Sprossen, wie sie im Sprachgebrauch zu verstehen sind? "


Danke im Voraus!
didier

Re: Nachweis U-Wert Fenster Größe Standard-Normfenster?

Verfasst: 21. Mai 2013, 15:42
von Andreas Obermüller
Ich habe damals nicht geantwortet, weil ich es nicht genau weiss. Meine Meinung dazu: man muss alle Arten von Sprossen berücksichtigen, die den U-Wert verschlechtern. Also z. B. auch Ziersprossen, die zwischen den Scheiben liegen. Der Rahmenanteil und die Länge des Glasverbundes (hioer gehen alle Arten von fenstertrennenden Profilen ein!) muss anhand eines tatsächlichen Fenstertyps ermittelt werden. Nur die Rohbaugröße kann mit 1,23 x 1,48 als "Typfenster" verwendet werden.

Andreas Obermüller

Re: Nachweis U-Wert Fenster Größe Standard-Normfenster?

Verfasst: 5. Juni 2013, 12:34
von didier
danke für Ihre Auskunft.

Habe nachträglich festgestellt, dass im EP11 bei Eingabe der Materialwerte zur Berechnung eines Fensters bei delta U der Hinweis erscheint "Zuschlag zum Nennwert des UW-Wertes:
keine Fremdüberwachung der Herstellers +0,1 W/m²K." Wo kommt dieser Zuschlag her und ist er für ENEV und KFW verbindlich? Die KfW schreibt in ihren Technischen FAQ unter 3.08, dass der UW-Wert u.a. : "gemäß DIN V 4108-4 darf der vom Hersteller deklarierte U-Wert nach DIN EN 14351-1 für das Normfenster gleicher Bauart angesetzt werden. Für Sprossen sind Zuschläge gemäß EN 14351-1 hinzuzurechnen." Andere Zuschläge werden hier nicht erwähnt...

Grüße
didier

Re: Nachweis U-Wert Fenster Größe Standard-Normfenster?

Verfasst: 5. Juni 2013, 13:56
von Andreas Obermüller
Soweit ich das jetzt im Kopf habe, kommt das aus der DIN EN ISO 10077.

Andreas Obermüller