Zinsvorteil KfW berechnen!
-
- Beiträge: 126
- Registriert: 4. November 2007, 22:42
Zinsvorteil KfW berechnen!
Hallo Herr Obermüller,
im neuen Energieplaner ist ja die Berechnung des Zinsvorteils mit drin (super). Ist diese eigentlich immer auf die Einzelmaßnahmen und ein KfW-Effizienzhaus 85 beschränkt? Wird das so von der BAFA gefordert - oder kann man dies auch auf z. B. ein KfW-Effizienzhaus 100 abändern? Wenn ja wo?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Timo Finkbeiner
im neuen Energieplaner ist ja die Berechnung des Zinsvorteils mit drin (super). Ist diese eigentlich immer auf die Einzelmaßnahmen und ein KfW-Effizienzhaus 85 beschränkt? Wird das so von der BAFA gefordert - oder kann man dies auch auf z. B. ein KfW-Effizienzhaus 100 abändern? Wenn ja wo?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Timo Finkbeiner
-
- Administrator
- Beiträge: 6418
- Registriert: 5. Februar 2006, 13:05
- Wohnort: München
Re: Zinsvorteil KfW berechnen!
Die Randbedingungen können Sie ja ziemlich frei eingeben (Zins, Tilgungszuschuss usw.), daher geht die Berechnung auch für ein KfW-100-Haus. Die BAFA möchte aber (siehe Checkliste) in jedem Fall ein KfW-85-Haus erreichen, so weit ich das sehe. Inwieweit man begründete Ausnahmen einreichen kann, kann ich leider nicht sagen.
-
- Beiträge: 126
- Registriert: 4. November 2007, 22:42
Re: Zinsvorteil KfW berechnen!
Hallo Herr Obermüller,
ich denke das Beispiel der BAFA enthält lediglich die Einzelmaßnahmen, KfW 85 und Marktübliche Konditionen, da es so zum Musterbericht passt. In der Checkliste selber ist auch nur von einem KfW-Effizienzhaus die Rede, das Niveau ist offen. In meinen Augen muss es ja auch zum Beratungsbericht passen, also zu dem gewählten KfW-Niveau, damit der Beratungsempfänger für seinen Fall die Vorteile einer KfW-Finanzierung dargestellt bekommt. Wenn dem so wäre könnte man ja in der Maske den Eintrag KfW-85 rausnehmen, da dies erstmal etwas irritiert. Bitte nur als Anmerkung verstehen.
Mit freundlichen Grüßen
T. Finkbeiner
ich denke das Beispiel der BAFA enthält lediglich die Einzelmaßnahmen, KfW 85 und Marktübliche Konditionen, da es so zum Musterbericht passt. In der Checkliste selber ist auch nur von einem KfW-Effizienzhaus die Rede, das Niveau ist offen. In meinen Augen muss es ja auch zum Beratungsbericht passen, also zu dem gewählten KfW-Niveau, damit der Beratungsempfänger für seinen Fall die Vorteile einer KfW-Finanzierung dargestellt bekommt. Wenn dem so wäre könnte man ja in der Maske den Eintrag KfW-85 rausnehmen, da dies erstmal etwas irritiert. Bitte nur als Anmerkung verstehen.
Mit freundlichen Grüßen
T. Finkbeiner
-
- Administrator
- Beiträge: 6418
- Registriert: 5. Februar 2006, 13:05
- Wohnort: München
Re: Zinsvorteil KfW berechnen!
Sicher, ich checke das noch mal und wenn jedes Effizienzhaus geht, dann ändere ich das natürlich!
Andreas Obermüller
Andreas Obermüller
-
- Beiträge: 126
- Registriert: 4. November 2007, 22:42
Re: Zinsvorteil KfW berechnen!
Hallo Herr Obermüller,
wenn dem so wäre sollte in der Maske natürlich ausgewählt bzw. die Daten getrennt eingegeben werden können, je nachdem welche beiden Kreditvarianten man neben den marktüblichen Konditionen in der Tabelle aufgelistet bekommen möchte.
Timo Finkbeiner
wenn dem so wäre sollte in der Maske natürlich ausgewählt bzw. die Daten getrennt eingegeben werden können, je nachdem welche beiden Kreditvarianten man neben den marktüblichen Konditionen in der Tabelle aufgelistet bekommen möchte.
Timo Finkbeiner
-
- Beiträge: 8
- Registriert: 20. Dezember 2012, 15:10
Re: Zinsvorteil KfW berechnen!
Sehr geehrter Herr Obermüller,
KfW und Bafa in allen Ehren, aber da ich meine Beratungen immer noch für die Kunden mache und nicht primär für die Kontrollinstanzen habe ich mit der aktuellen Zinsvorteil-Funktion ein Problem:
Entgegen anderer Strategien der Förderungsgeber präsentiere ich meinen Kunden normalerweise keine alternativlosen Weisheiten, sondern sinnvolle Optionen, zur Not außerhalb des regulären Berichtes oder ergänzend. Das heißt, es gibt auch schon mal Häuser, bei denen tatsächlich zwei verschiedene, sinnvolle Wege zu unterschiedlichen Effizienzhäusern führen. Da die Eingaben zum Zinsvorteil aber nur global und nicht auf einzelne Varianten bezogen möglich sind, muss ich dafür nun den Bericht erzeugen, dann die Einstellungen ändern, für die zweite Variante das Formular "Zinsvorteil KfW" erneut erzeugen und dann einpflegen.
Abgesehen von diesen Sonderwünschen meinerseits steht aber (Stand heute) auf der KfW-Seite nach wie vor, das Einzelmaßnahmen bis 50.000 €/WE, Effizienzhäuser aber bis 75.000€/WE gefördert werden können. Da der Beratungsbericht (in diesem Fall auch auf Wunsch Bafa) auch die Möglichkeit abbilden soll, Einzelmaßnahmen kumulativ zum großen Ziel anzusammeln, was bedingt durch Fristen dann nicht unbedingt unter Effizienzhaus fällt, ist es daher aber nicht nur eigentlich unsinnig auch bei Einzelmaßnahmen Effizienzhauskonditionen auszuwerfen, sondern sachlich häufig falsch einmal global den Kreditbetrag vorzugeben, da dieser schon durch die Fördergrenzen je nach Umsetzung schon deswegen um ein drittel variiert. Hinzu kommt, dass es hier generell praxisnäher wäre den Maximalbetrag der Kreditsumme (50.000 bzw. 75.000 x Anzahl WE) anzugeben und die Software dann verrechnen zu lassen, ob dieser komplett ausgeschöpft wird oder nur teilweise oder ergänzend eine Standardfinanzierung als Aufstockung nötig ist, da dies natürlich die Gesamt-Ergebnisse beeinflusst.
Das würde vielleicht auch den eher belustigenden Effekt beseitigen, dass mir das Programm nach Eingabe des Tilgungszuschusses in der Schaltfläche "Zinsvorteil" diesen zwar augenscheinlich in den Varianten (gemäß LiveResults, hier Investition [€]) garnicht berücksichtigt, in den Stammdaten aber tatsächlich als negativen Investitionsbedarf auswirft und verrechnet, bei mehrfachen Öffnen und Schließen sogar immer wieder aufaddiert, allerdings nach Wechsel in eine Variante und wieder zurück in die Stammdaten, wieder nur einfach falsch als negative Investition auswirft.
Wenn die Tabelle tatsächlich doch einfach nur statisch die Maximaleffekte auswerfen soll, wäre es natürlich wohl auch von der Programierung her einfacher, die Anzahl der Wohneinheiten und die in zukunft vielleicht abweichenden Maximalbeträge und Tilgungszuschuss-Stufen eingeben zu können und dann eine Standardtabelle mit Einzelmaßnahme, verschiedenen Effizienzhausstufen und normalem Bankkredit auswerfen zu lassen. Ich glaube aber nicht, dass das die Intention der Bafa in diesem Kontext war. Ein Kompromiss könnte vielleicht sein, wenigstens die Option zu lassen, die Angaben auf einzelne Varianten nach deren Inhalt von Hand anzupassen.
Teilen Sie oder andere Forums-Teilnehmer zumindest einige meiner Ansichten und wären hier demnächst Anpassungen möglich/zu erwarten? Die Beratungsempfänger warten schon.
Mit freundlichen Grüßen
Gunther Hißler
KfW und Bafa in allen Ehren, aber da ich meine Beratungen immer noch für die Kunden mache und nicht primär für die Kontrollinstanzen habe ich mit der aktuellen Zinsvorteil-Funktion ein Problem:
Entgegen anderer Strategien der Förderungsgeber präsentiere ich meinen Kunden normalerweise keine alternativlosen Weisheiten, sondern sinnvolle Optionen, zur Not außerhalb des regulären Berichtes oder ergänzend. Das heißt, es gibt auch schon mal Häuser, bei denen tatsächlich zwei verschiedene, sinnvolle Wege zu unterschiedlichen Effizienzhäusern führen. Da die Eingaben zum Zinsvorteil aber nur global und nicht auf einzelne Varianten bezogen möglich sind, muss ich dafür nun den Bericht erzeugen, dann die Einstellungen ändern, für die zweite Variante das Formular "Zinsvorteil KfW" erneut erzeugen und dann einpflegen.
Abgesehen von diesen Sonderwünschen meinerseits steht aber (Stand heute) auf der KfW-Seite nach wie vor, das Einzelmaßnahmen bis 50.000 €/WE, Effizienzhäuser aber bis 75.000€/WE gefördert werden können. Da der Beratungsbericht (in diesem Fall auch auf Wunsch Bafa) auch die Möglichkeit abbilden soll, Einzelmaßnahmen kumulativ zum großen Ziel anzusammeln, was bedingt durch Fristen dann nicht unbedingt unter Effizienzhaus fällt, ist es daher aber nicht nur eigentlich unsinnig auch bei Einzelmaßnahmen Effizienzhauskonditionen auszuwerfen, sondern sachlich häufig falsch einmal global den Kreditbetrag vorzugeben, da dieser schon durch die Fördergrenzen je nach Umsetzung schon deswegen um ein drittel variiert. Hinzu kommt, dass es hier generell praxisnäher wäre den Maximalbetrag der Kreditsumme (50.000 bzw. 75.000 x Anzahl WE) anzugeben und die Software dann verrechnen zu lassen, ob dieser komplett ausgeschöpft wird oder nur teilweise oder ergänzend eine Standardfinanzierung als Aufstockung nötig ist, da dies natürlich die Gesamt-Ergebnisse beeinflusst.
Das würde vielleicht auch den eher belustigenden Effekt beseitigen, dass mir das Programm nach Eingabe des Tilgungszuschusses in der Schaltfläche "Zinsvorteil" diesen zwar augenscheinlich in den Varianten (gemäß LiveResults, hier Investition [€]) garnicht berücksichtigt, in den Stammdaten aber tatsächlich als negativen Investitionsbedarf auswirft und verrechnet, bei mehrfachen Öffnen und Schließen sogar immer wieder aufaddiert, allerdings nach Wechsel in eine Variante und wieder zurück in die Stammdaten, wieder nur einfach falsch als negative Investition auswirft.
Wenn die Tabelle tatsächlich doch einfach nur statisch die Maximaleffekte auswerfen soll, wäre es natürlich wohl auch von der Programierung her einfacher, die Anzahl der Wohneinheiten und die in zukunft vielleicht abweichenden Maximalbeträge und Tilgungszuschuss-Stufen eingeben zu können und dann eine Standardtabelle mit Einzelmaßnahme, verschiedenen Effizienzhausstufen und normalem Bankkredit auswerfen zu lassen. Ich glaube aber nicht, dass das die Intention der Bafa in diesem Kontext war. Ein Kompromiss könnte vielleicht sein, wenigstens die Option zu lassen, die Angaben auf einzelne Varianten nach deren Inhalt von Hand anzupassen.
Teilen Sie oder andere Forums-Teilnehmer zumindest einige meiner Ansichten und wären hier demnächst Anpassungen möglich/zu erwarten? Die Beratungsempfänger warten schon.
Mit freundlichen Grüßen
Gunther Hißler
-
- Administrator
- Beiträge: 6418
- Registriert: 5. Februar 2006, 13:05
- Wohnort: München
Re: Zinsvorteil KfW berechnen!
Das mit dem negativen Investitionen in den Dtammdaten ist natürlich ein Fehler(chen) und in der nächsten Version behoben.
Wir sezten mit der Tabelle "Zinsvorteil" die sehr genauen und expliziten Forderungen der BAFA um und werder das auch nicht ändern oder erweitern. Ich sehe hier keinen Spielraum, das anders zu machen, wenn nicht die BAFA von Ihrer Vorgaben der Berechnung absieht. Die Berechnung ist für meinen Geschmack sowieso zu kompliziert. Einerseits verzichtet die BAFA nun auf die Darstellung der Energiepreissteigerung, andererseits soll aber der Zinsvorteil ausgewiesen werden. Ist irgendwo ein Widerspruch für mich. Wer weiss denn, ob die Zinsen so bleiben? Aber wir müssen das ja so umsetzen, wie die BAFA das vorgibt, sonst habe ich hier jede Menge Arbeit im Support.
Wenn Sie den Zinsvorteil für sich anders Berechnen lassen wollen, dann würde ich das mit einem Excel-Blatt machen und,falls günscht, den Zinsvorteil als Zuschuss im Programm eintragen. Herr Lambrecht von econsult hat ein schönes OpenOffice-Dokument dazu gemacht, das verwendet werden darf.
Andreas Obermüller
Wir sezten mit der Tabelle "Zinsvorteil" die sehr genauen und expliziten Forderungen der BAFA um und werder das auch nicht ändern oder erweitern. Ich sehe hier keinen Spielraum, das anders zu machen, wenn nicht die BAFA von Ihrer Vorgaben der Berechnung absieht. Die Berechnung ist für meinen Geschmack sowieso zu kompliziert. Einerseits verzichtet die BAFA nun auf die Darstellung der Energiepreissteigerung, andererseits soll aber der Zinsvorteil ausgewiesen werden. Ist irgendwo ein Widerspruch für mich. Wer weiss denn, ob die Zinsen so bleiben? Aber wir müssen das ja so umsetzen, wie die BAFA das vorgibt, sonst habe ich hier jede Menge Arbeit im Support.
Wenn Sie den Zinsvorteil für sich anders Berechnen lassen wollen, dann würde ich das mit einem Excel-Blatt machen und,falls günscht, den Zinsvorteil als Zuschuss im Programm eintragen. Herr Lambrecht von econsult hat ein schönes OpenOffice-Dokument dazu gemacht, das verwendet werden darf.
Andreas Obermüller
-
- Beiträge: 8
- Registriert: 20. Dezember 2012, 15:10
Re: Zinsvorteil KfW berechnen!
Bezüglich der Unsinnigkeit das eine zu Prognostizieren, das ander zu Ignorieren gebe ich Ihnen natürlich recht. Das Prognosen so eine Sache sind sieht man aber im Moment auch schön an den neuen Gesetzen zugunsten der Kapitallebensversicherer... anderes Thema.
Bezüglich der Tabelle Zinsvorteil kann ich aber nicht so ganz folgen. Nach meiner Kenntnis - und ich räume ein die Unterlagen nicht auswendig gelernt zu haben - sind die dazu gehörenden Verweise insbesondere die folgenden:
Richtlinie, IV, 3. Abschnitt "Bei der Betrachtung der Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen sind [...] Bundesförderprogramm zu berücksichtigen"
Richtlinie, IV, Punkt 1 und 2 "Energetische und wirtschaftliche Bewertung [...]" einmal des Gesamtkonzeptes und zusätzlich von Einzelmaßnahmen bzw. Maßnahmenkombinationen
Checkliste, III, Pkt. 1, Anm. "Wird ein förderfähiges KfW-Effizienzhaus ohne die Nutzung erneuerbarer Energien erreicht, ist gleichwohl eine Variante für eine solche Nutzung zu beschreiben [...]"
Checkliste, III, Pkt. 11, Anm. " Soweit für die jeweiligen Einzelmaßnahmen/Maßnahmenkombinationen [...] Bundesförderprogrammen in Anspruch genommen werden können, sind deren Auswirkungen auf die Wirtschaftlichekeit zu berücksichtigen und [...] darzustellen."
Hier wird an mehreren der genannten Stellen ausdrücklich auch die Bewertung der Einzelmaßnahmen und Maßnahmenkombinationen gefordert, was in meinen Augen für eine differenziertere Aufschlüsselung spricht, sicherlich nicht für einen falschen Ansatz, durch zu hohe Fördergrenzen bei Einzelmaßnahmen (oder zu niedrige beim Paket), sondern eher gemäß dem tatsächlich nutzbaren Förderumfang, der eben tatsächlich für die nach oben stehenden Formulierungen im Einzelnen zu bewertenden Maßnahmen zu ermittlen und darzustellen ist. Insbesondere die Anmerkung zum 1. Punkt von Checkliste, III weist meiner Meinung nach eher darauf hin, dass hier nötigenfalls eine zusätzliche Gesamtkonzeptvariante dargestellt werden muss, nicht das eine Variante ohne erneuerbare Energien, die Effizienzhaus-Standard erreicht, unzulässig ist. Hier kann man höchstens noch darüber streiten, ob dieser Fall realistisch ist. Ich sehe aber grundsätzlich das Problem im Sinne der Beratungshaftung, dass ich den Beratungsbericht eben vor allem für den Beratungsempfänger erstelle und nicht nur für die Bafa. Entweder mache ich dann gleich zwei, nämlich einen "offiziellen" und einen "kundenorientierten" Bericht, oder man geht eben doch einen Schritt weiter als die Mindestanforderung der Bafa.
Praktisch ist es durchaus so, dass ich häufig bewusst eine "Maßnahmenkombination" mache, die dann bessere Chancen auf eine Umsetzung hat, weil sie einerseits wirtschaftlich sinnvoll ist, ökologisch besser als nichts und andererseits den Wünschen und Möglichkeiten des Bauherrn entspricht, als eine Fantasie-Maßnahme, bei der ein Pelletslager mangels Raum hergezaubert werden muss und Solarnutzung evtl. mangels Sonneneinstrahlung nur rechnerisch den Segen bringt. Das alles bestärkt mich in dem Wunsch, die Tabelle zumindest bezogen auf die jeweilige Maßnahme konfigurieren zu können. Das könnte dann auch das "Fehler(chen)" beheben, dass die Investition in den Stammdaten, nicht aber in den Varianten angerechnet wird, was auch dort nur mit einer auf die Variante tatsächlich bezogene Eingabe funktionieren kann, da sonst kleine Einzelmaßnahmen durch den Tilgungszuschuss des Gesamtkonzeptes auch in negative Investitionskosten laufen würden oder zumindest übermäßig schön gerechnet werden. Wenn der Tilgungszuschuss garnicht oder in den Varianten zu hoch = falsch angerechnet wird, sind Ihre althergebrachten Tabellen zur Wirtschaftlichkeitsbetrachtung komplett hinfällig weil entweder ebenfalls falsch oder aber nicht entsprechend den oben genannten Forderungen bezüglich Berücksichtigung Fördereffekt!
Mit freundliche und vorallem auch schon weihnachtlich besinnlichen Grüßen
Gunther Hißler
Bezüglich der Tabelle Zinsvorteil kann ich aber nicht so ganz folgen. Nach meiner Kenntnis - und ich räume ein die Unterlagen nicht auswendig gelernt zu haben - sind die dazu gehörenden Verweise insbesondere die folgenden:
Richtlinie, IV, 3. Abschnitt "Bei der Betrachtung der Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen sind [...] Bundesförderprogramm zu berücksichtigen"
Richtlinie, IV, Punkt 1 und 2 "Energetische und wirtschaftliche Bewertung [...]" einmal des Gesamtkonzeptes und zusätzlich von Einzelmaßnahmen bzw. Maßnahmenkombinationen
Checkliste, III, Pkt. 1, Anm. "Wird ein förderfähiges KfW-Effizienzhaus ohne die Nutzung erneuerbarer Energien erreicht, ist gleichwohl eine Variante für eine solche Nutzung zu beschreiben [...]"
Checkliste, III, Pkt. 11, Anm. " Soweit für die jeweiligen Einzelmaßnahmen/Maßnahmenkombinationen [...] Bundesförderprogrammen in Anspruch genommen werden können, sind deren Auswirkungen auf die Wirtschaftlichekeit zu berücksichtigen und [...] darzustellen."
Hier wird an mehreren der genannten Stellen ausdrücklich auch die Bewertung der Einzelmaßnahmen und Maßnahmenkombinationen gefordert, was in meinen Augen für eine differenziertere Aufschlüsselung spricht, sicherlich nicht für einen falschen Ansatz, durch zu hohe Fördergrenzen bei Einzelmaßnahmen (oder zu niedrige beim Paket), sondern eher gemäß dem tatsächlich nutzbaren Förderumfang, der eben tatsächlich für die nach oben stehenden Formulierungen im Einzelnen zu bewertenden Maßnahmen zu ermittlen und darzustellen ist. Insbesondere die Anmerkung zum 1. Punkt von Checkliste, III weist meiner Meinung nach eher darauf hin, dass hier nötigenfalls eine zusätzliche Gesamtkonzeptvariante dargestellt werden muss, nicht das eine Variante ohne erneuerbare Energien, die Effizienzhaus-Standard erreicht, unzulässig ist. Hier kann man höchstens noch darüber streiten, ob dieser Fall realistisch ist. Ich sehe aber grundsätzlich das Problem im Sinne der Beratungshaftung, dass ich den Beratungsbericht eben vor allem für den Beratungsempfänger erstelle und nicht nur für die Bafa. Entweder mache ich dann gleich zwei, nämlich einen "offiziellen" und einen "kundenorientierten" Bericht, oder man geht eben doch einen Schritt weiter als die Mindestanforderung der Bafa.
Praktisch ist es durchaus so, dass ich häufig bewusst eine "Maßnahmenkombination" mache, die dann bessere Chancen auf eine Umsetzung hat, weil sie einerseits wirtschaftlich sinnvoll ist, ökologisch besser als nichts und andererseits den Wünschen und Möglichkeiten des Bauherrn entspricht, als eine Fantasie-Maßnahme, bei der ein Pelletslager mangels Raum hergezaubert werden muss und Solarnutzung evtl. mangels Sonneneinstrahlung nur rechnerisch den Segen bringt. Das alles bestärkt mich in dem Wunsch, die Tabelle zumindest bezogen auf die jeweilige Maßnahme konfigurieren zu können. Das könnte dann auch das "Fehler(chen)" beheben, dass die Investition in den Stammdaten, nicht aber in den Varianten angerechnet wird, was auch dort nur mit einer auf die Variante tatsächlich bezogene Eingabe funktionieren kann, da sonst kleine Einzelmaßnahmen durch den Tilgungszuschuss des Gesamtkonzeptes auch in negative Investitionskosten laufen würden oder zumindest übermäßig schön gerechnet werden. Wenn der Tilgungszuschuss garnicht oder in den Varianten zu hoch = falsch angerechnet wird, sind Ihre althergebrachten Tabellen zur Wirtschaftlichkeitsbetrachtung komplett hinfällig weil entweder ebenfalls falsch oder aber nicht entsprechend den oben genannten Forderungen bezüglich Berücksichtigung Fördereffekt!
Mit freundliche und vorallem auch schon weihnachtlich besinnlichen Grüßen
Gunther Hißler
-
- Administrator
- Beiträge: 6418
- Registriert: 5. Februar 2006, 13:05
- Wohnort: München
Re: Zinsvorteil KfW berechnen!
Anbei füge ich die Angaben der BAFA zur Ermittlung des Zinsvorteils durch KfW-Kredite bei. Vor allem dieses PDF gibt an, wie der Zinsvorteil ermittel werden muss und wie er dann auf die tatsächlichen Investitionskosten der Maßnahmen umgelegt wird. Ich denke, dass wir das so umgesetzt haben, aber wenn man das sinnvoll ändern/erweitern kann, bin ich gerne dazu bereit.
-
- Beiträge: 8
- Registriert: 20. Dezember 2012, 15:10
Re: Zinsvorteil KfW berechnen!
Vielen Dank für die zur Verfügungstellung des Dokuments!
Auf der vorletzten Seite ist ausgeführt, dass die Zinseinsparung fürdie verschiedenen Maßnahmenkombinationen über den Kreditbetrag linear skaliert werden kann. Das impliziert entsprechend meiner Ausführung zu den Punkten der Richtlinie, dass die Werte für die jeweiligen Varianten differenziert werden sollen, allerdings zur Beschleunigung der Berechnungserstellung der Tilgungsrechner nur einmal bemüht werden muss und der Rest über Skalierung ermittelt werden kann. Ich kann an dieser Stelle nicht genug betonen, dass ich mich Herrn Finkbeiner anschließe und es toll finde, dass diese Funktion im Programm schon vorhanden ist und nicht extern berechnet werden muss.
Abgesehen davon dürfte ein Musterbericht selbst bei abweichender Auslegung sicherlich nicht höher zu gewichten sein, als eine ausdrückliche Forderung der übergeordneten Richtlinie
Mit freundlichen Grüßen
Gunther Hißler
Auf der vorletzten Seite ist ausgeführt, dass die Zinseinsparung fürdie verschiedenen Maßnahmenkombinationen über den Kreditbetrag linear skaliert werden kann. Das impliziert entsprechend meiner Ausführung zu den Punkten der Richtlinie, dass die Werte für die jeweiligen Varianten differenziert werden sollen, allerdings zur Beschleunigung der Berechnungserstellung der Tilgungsrechner nur einmal bemüht werden muss und der Rest über Skalierung ermittelt werden kann. Ich kann an dieser Stelle nicht genug betonen, dass ich mich Herrn Finkbeiner anschließe und es toll finde, dass diese Funktion im Programm schon vorhanden ist und nicht extern berechnet werden muss.
Abgesehen davon dürfte ein Musterbericht selbst bei abweichender Auslegung sicherlich nicht höher zu gewichten sein, als eine ausdrückliche Forderung der übergeordneten Richtlinie
Nach wie vor sehe ich die Notwendigkeit, den Zinsvorteil über die Varianten anzupassen, um (auch anhand der beschriebenen Vereinfachung "Skalierung") den Effekt auch bei allen "Zwischenvarianten" abbilden zu können und in den Gesamtübersichten korrekt dazustellen, damit schlichtweg kein Beratungsfehler vorliegt. Dazu muss der Effekt der Förderung in allen Varianten im korrekten Umfang dargestellt sein, wenn man sich schon die Mühe macht und sich nicht mehr mit dem pauschalen Hinweis auf Vorteile durch Fördermöglichkeiten zufrieden gibt. Wenn es das Software-technisch einfacher macht, könnte man das ruhig automatisieren. Da sich aber der Zinsvorteil auf die gesamte förderfähige Summe bezieht und nicht nur auf den energetisch relevanten "Mehr"-Aufwand für die Sanierung, bin ich immer noch der Meinung, dass man die Möglichkeit braucht die Daten in jeder Variante einzeln anpassen zu können.Richtlinie, IV, Punkt 1 und 2 "Energetische und wirtschaftliche Bewertung [...]" einmal des Gesamtkonzeptes und zusätzlich von Einzelmaßnahmen bzw. Maßnahmenkombinationen
Mit freundlichen Grüßen
Gunther Hißler
-
- Administrator
- Beiträge: 6418
- Registriert: 5. Februar 2006, 13:05
- Wohnort: München
Re: Zinsvorteil KfW berechnen!
Das wird ja so gemacht! Wenn man eine Variante in der "Ökonomie" als förderfähige Einzelmaßnahme oder als Maßnahme mit Tilgugszuschuss (Effizienzhaus) markiert, dann wird der unter "Zinsvorteil" auf Basis der eingegebenen daten ermittelte Zinsvorteil linear auf die Maßnahme skaliert. Der Angesetzte Zinsvorteil/Tilgungszuschuss wird auch angezeigt.
Den Zinsvorteil in jeder Variante gesondert "genau" zu berechnen, ist gar nicht so ohne weiters möglich, weil die KfW-Förderungen ja nicht "unabhängig" sind. Zudemwäre das sehr kompliziert und vom Kunden nicht mehr nachvollziehbar. Deswegen hat m. E. die BAFA auch die lineare Skalierung angegeben.
Andreas Obermüller
Den Zinsvorteil in jeder Variante gesondert "genau" zu berechnen, ist gar nicht so ohne weiters möglich, weil die KfW-Förderungen ja nicht "unabhängig" sind. Zudemwäre das sehr kompliziert und vom Kunden nicht mehr nachvollziehbar. Deswegen hat m. E. die BAFA auch die lineare Skalierung angegeben.
Andreas Obermüller
-
- Beiträge: 8
- Registriert: 20. Dezember 2012, 15:10
Re: Zinsvorteil KfW berechnen!
Ok, das habe ich bisher übersehen und hilft mir natürlich weiter.
Nur sehe ich immer noch das Problem, dass die Zahlen aus den genannten Gründen dann häufig zu hoch oder zu niedrig sein können und vorallem der Zinseffekt sich auf die gesamte förderfähigen Kosten, die Wirtschaftlichkeitsberechnung sich eigentlich aber nur auf die energetisch bedingten Mehrinvestitionen ohne "Sowieso"-Kosten beziehen sollte. Wenn die Tabelle auf die jeweilige Variante bezogen auch ausgeworfen werden kann, sehe ich aber nicht, warum das Ergebnis weniger verständlich werden soll, als eine Tabelle, die eigentlich mit nicht korrekten Ausgangsbedingungen rechnet (max. Fördersumme, etc.). Entweder ich habe eine Maßnahme(nkombination), die zu bestimmten Konditionen förderfähig ist, oder nicht.
Ich stimme Ihnen vollkommen zu, dass diese Ungereimtheiten in der Richtlinie angelegt und wohl somit auch geduldet sind. Ich bin nur nach wie vor der Meinung, dass wir (Energieberater) unseren Kunden in Übereinstimmung mit der Richtlinie richtigere Daten liefern können und auch schulden und Sie Ihren Kunden, nämlich uns Softwarenutzern, die Möglichkeit dazu bieten können. Ob dem Energieberater die globale Zinsvorteil-Berechnung ausreichend genau ist oder er für Varianten jeweils die korrekten Berechnungsgrundlagen angeben will könnte er dann (gegebenenfalls im Einzelfall) entscheiden und dann auch verantworten. Ich kann ja auch an anderer Stelle im Energieberater entscheiden, ob ich zum Beispiel die Standardwerte für die Technik übernehme oder gemäß Herstellerangaben modifiziere. Das eine Vorgehen ist nicht falsch, das andere manchmal trotzdem sinnvoll.
Jetzt wünsche ich Ihnen und allen anderen Nutzern trotzdem erst mal frohe Weihnachten!
Gunther Hißler
Nur sehe ich immer noch das Problem, dass die Zahlen aus den genannten Gründen dann häufig zu hoch oder zu niedrig sein können und vorallem der Zinseffekt sich auf die gesamte förderfähigen Kosten, die Wirtschaftlichkeitsberechnung sich eigentlich aber nur auf die energetisch bedingten Mehrinvestitionen ohne "Sowieso"-Kosten beziehen sollte. Wenn die Tabelle auf die jeweilige Variante bezogen auch ausgeworfen werden kann, sehe ich aber nicht, warum das Ergebnis weniger verständlich werden soll, als eine Tabelle, die eigentlich mit nicht korrekten Ausgangsbedingungen rechnet (max. Fördersumme, etc.). Entweder ich habe eine Maßnahme(nkombination), die zu bestimmten Konditionen förderfähig ist, oder nicht.
Ich stimme Ihnen vollkommen zu, dass diese Ungereimtheiten in der Richtlinie angelegt und wohl somit auch geduldet sind. Ich bin nur nach wie vor der Meinung, dass wir (Energieberater) unseren Kunden in Übereinstimmung mit der Richtlinie richtigere Daten liefern können und auch schulden und Sie Ihren Kunden, nämlich uns Softwarenutzern, die Möglichkeit dazu bieten können. Ob dem Energieberater die globale Zinsvorteil-Berechnung ausreichend genau ist oder er für Varianten jeweils die korrekten Berechnungsgrundlagen angeben will könnte er dann (gegebenenfalls im Einzelfall) entscheiden und dann auch verantworten. Ich kann ja auch an anderer Stelle im Energieberater entscheiden, ob ich zum Beispiel die Standardwerte für die Technik übernehme oder gemäß Herstellerangaben modifiziere. Das eine Vorgehen ist nicht falsch, das andere manchmal trotzdem sinnvoll.
Jetzt wünsche ich Ihnen und allen anderen Nutzern trotzdem erst mal frohe Weihnachten!
Gunther Hißler
-
- Beiträge: 131
- Registriert: 14. August 2008, 11:12
- Wohnort: Bad Honnef
Re: Zinsvorteil KfW berechnen!
Hallo Herr Obermüller,
könnten sie mir das nochmal erklären?
"Den Zinsvorteil in jeder Variante gesondert "genau" zu berechnen, ist gar nicht so ohne weiters möglich, weil die KfW-Förderungen ja nicht "unabhängig" sind. Zudemwäre das sehr kompliziert und vom Kunden nicht mehr nachvollziehbar. Deswegen hat m. E. die BAFA auch die lineare Skalierung angegeben."
Warum ist das nicht möglich? Warum sind die Förderungen nicht unabhängig? Der Kunde nimmt Einzelmaßnahmen mit 7,5% Tilgungszuschuss oder ein Effizienzhaus mit z.B. 15% Tilgungszuschuss. Es wäre schön, das unter Ökonomie genau so angeben zu können wie den einmaligen oder Laufzeit-Zuschus oder die Investition. Die Kreditsumme weicht doch jedesmal ab: Für das Effizienzhaus benötige ich wesentlich mehr Knete als für eine Einzelmaßnahme.
Dass ich das in mehreren Projekten berechnen und nachher zusammenschustern muss, ist das einzig komplizierte.
Vielleicht verstehe ich auch die Eingabe nicht und bitte um eine Erläuterung.
Beste Grüße
frank Dreesbach
könnten sie mir das nochmal erklären?
"Den Zinsvorteil in jeder Variante gesondert "genau" zu berechnen, ist gar nicht so ohne weiters möglich, weil die KfW-Förderungen ja nicht "unabhängig" sind. Zudemwäre das sehr kompliziert und vom Kunden nicht mehr nachvollziehbar. Deswegen hat m. E. die BAFA auch die lineare Skalierung angegeben."
Warum ist das nicht möglich? Warum sind die Förderungen nicht unabhängig? Der Kunde nimmt Einzelmaßnahmen mit 7,5% Tilgungszuschuss oder ein Effizienzhaus mit z.B. 15% Tilgungszuschuss. Es wäre schön, das unter Ökonomie genau so angeben zu können wie den einmaligen oder Laufzeit-Zuschus oder die Investition. Die Kreditsumme weicht doch jedesmal ab: Für das Effizienzhaus benötige ich wesentlich mehr Knete als für eine Einzelmaßnahme.
Dass ich das in mehreren Projekten berechnen und nachher zusammenschustern muss, ist das einzig komplizierte.
Vielleicht verstehe ich auch die Eingabe nicht und bitte um eine Erläuterung.
Beste Grüße
frank Dreesbach
Alle Energie kommt von der Sonne, frei Haus.
Und wir stecken den Kopf in den Sand
um nach Öl zu buddeln..
Und wir stecken den Kopf in den Sand
um nach Öl zu buddeln..
-
- Administrator
- Beiträge: 6418
- Registriert: 5. Februar 2006, 13:05
- Wohnort: München
Re: Zinsvorteil KfW berechnen!
Die Berechnung des "Zinsvorteils" folgt genau dem Schema, dass von der BAFA in dem "alten" Musterbericht vorgegeben wurde. Mittlerweile ist das aber eigentlich "überholt", weil die BAFA das so gar nicht mehr so ausführlich sehen möchte. Auch im derzeit kommenden "individuellen Sanierungsfahrplan" wird die Förderung nur grob dargestellt. Wir werden daher diesen Punkt in der Version 18 ändern, wie kann ich noch nicht sagen. Es kann auch sein, dass ich das wieder ganz entferne. Beim derzeitigen Zinsniveau ergibt sich auch keine hohe Zinseinsparung dirch die KfW.
Bei Maßnahmen, die in der Regel aufeinander aufbauen, sind die Förderungen nicht unbedingt unabhängig. Wenn ich zuerst die Außenwand dämme und dafür einen Zuschuss als Einzelmaßnahme bekomme, kann ich die Kosten für die Dämmung nicht mehr für einen Zuschuss bei der später erfolgten Sanierung zum Effizienzhaus ansetzen.
Andreas Obermüller
Bei Maßnahmen, die in der Regel aufeinander aufbauen, sind die Förderungen nicht unbedingt unabhängig. Wenn ich zuerst die Außenwand dämme und dafür einen Zuschuss als Einzelmaßnahme bekomme, kann ich die Kosten für die Dämmung nicht mehr für einen Zuschuss bei der später erfolgten Sanierung zum Effizienzhaus ansetzen.
Andreas Obermüller
-
- Beiträge: 131
- Registriert: 14. August 2008, 11:12
- Wohnort: Bad Honnef
Re: Zinsvorteil KfW berechnen!
BAFA hin oder her: ich möchte dem Kunden bei verschiedenen Varianten verschiedene Finanzierungen vorrechnen.
Alle Energie kommt von der Sonne, frei Haus.
Und wir stecken den Kopf in den Sand
um nach Öl zu buddeln..
Und wir stecken den Kopf in den Sand
um nach Öl zu buddeln..