BüroContainer u. die EnEV mit EEWärmeG

Allgemeine Fragen zur EnEV und zu den Nachweisen der KfW
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Walter Pöll
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BüroContainer u. die EnEV mit EEWärmeG

#1 Beitrag von Walter Pöll »

Hallo Forum,
ich bin mit der Frage konfrontiert, ob eine BüroContainer-Anlage, die genehmigungspflichtig ist,
die Forderungen der EnEV 2009 und das EEWärmeG wie ein normaler Neubau zu erfüllen hat.
Die BüroContainer habe eine Lebensdauer von 15 bis 20 Jahren.

Gibt es da Erfahrungen, oder eine konkrete Vorschrift?

mfG

Walter Pöll
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Andreas Obermüller
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Re: BüroContainer u. die EnEV mit EEWärmeG

#2 Beitrag von Andreas Obermüller »

Also in §1 ist geregelt, dass die EnEv für alle Bauwerke gilt, die beheizt werden. EIne außnahme wären Gebäude, die wiederholt aufgestellt und zerlegt werden und provisorische Gebäude mit einer Nutzung bis zwei Jahre. Wenn die Container nun 15-20 Jahre an einer Stelle genutzt werden, dann fällt das wohl nicht mehr unter "wiederholt aufgestellt", denke ich.

Andreas Obermüller
Walter Pöll
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Re: BüroContainer u. die EnEV mit EEWärmeG

#3 Beitrag von Walter Pöll »

das heisst also, dass für die Bürocontainer die gleichen Anforderungen nach EnEV u. EEWärmeG gelten, wie für einen konventionellen Neubau.....

vielen Dank

Walter Pöll
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Andreas Obermüller
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Re: BüroContainer u. die EnEV mit EEWärmeG

#4 Beitrag von Andreas Obermüller »

Ja, wenn man unterstellt, dass die EnEV hier gilt.

Andreas Obermüller
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