Hallo Forum,
ich bin mit der Frage konfrontiert, ob eine BüroContainer-Anlage, die genehmigungspflichtig ist,
die Forderungen der EnEV 2009 und das EEWärmeG wie ein normaler Neubau zu erfüllen hat.
Die BüroContainer habe eine Lebensdauer von 15 bis 20 Jahren.
Gibt es da Erfahrungen, oder eine konkrete Vorschrift?
mfG
Walter Pöll
BüroContainer u. die EnEV mit EEWärmeG
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BüroContainer u. die EnEV mit EEWärmeG
Walter Pöll
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Re: BüroContainer u. die EnEV mit EEWärmeG
Also in §1 ist geregelt, dass die EnEv für alle Bauwerke gilt, die beheizt werden. EIne außnahme wären Gebäude, die wiederholt aufgestellt und zerlegt werden und provisorische Gebäude mit einer Nutzung bis zwei Jahre. Wenn die Container nun 15-20 Jahre an einer Stelle genutzt werden, dann fällt das wohl nicht mehr unter "wiederholt aufgestellt", denke ich.
Andreas Obermüller
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Re: BüroContainer u. die EnEV mit EEWärmeG
das heisst also, dass für die Bürocontainer die gleichen Anforderungen nach EnEV u. EEWärmeG gelten, wie für einen konventionellen Neubau.....
vielen Dank
Walter Pöll
vielen Dank
Walter Pöll
Walter Pöll
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Re: BüroContainer u. die EnEV mit EEWärmeG
Ja, wenn man unterstellt, dass die EnEV hier gilt.
Andreas Obermüller
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