Sommerlicher Wärmeschutz
Verfasst: 9. Oktober 2012, 16:49
Hallo Herr Obermüller,
ich habe eine Normenspezifische Frage. Mein vorliegendes Gebäude verfügt im Obergeschoss über sehr weit Dachüberstände. Eine direkte Bestrahlung ist nach der "60°-Regel (Sonneneinfallswinkel im Sommer) ausgeschlossen.
In der Norm (18599, 4108) habe ich keine Aussage finden können, dass bei einem solchen Fall der Nachweis über den sommerlichen Wärmeschutz als erfüllt angesehen werden kann. Vordächer werden in der 18599 Tabelle A.2 nur bis 60° berücksichtigt. Die Definition des Winkels sieht ja aber zumindest eine Teilbescheinung ab der Mitte vor, so dass eine direkte Einstrahlung in den Raum statt finden wird.
Meine erste konkrete Frage ist also, ob in meinem Fall der Nachweis des Sommerlichen Wärmeschutzes als erfüllt angesehen werden kann.
Was ich auch noch gerne wissen würde ist, wie mit der folgenden Aussage aus DIN 4108 Abs.8.3.3 umzugehen ist:
"Sind für Glasflächen bauliche Verschattungen zu berücksichtigen, kann gtotal in Gleichung (3) anhand der
Teilbestrahlungsfaktoren FS nach DIN V 18599-2:2011-12, A.2 modifiziert werden. Es sind die jeweiligen
Faktoren für den Sommerfall zu verwenden. Die Mehrfachberücksichtigung von einzelnen Einflüssen
(insbesondere Vordächer) ist hierbei ausgeschlossen."
Der Ausschluss der Mehrfachberücksichtigung bedeutet also, dass ich mit Fs nicht wie in DIN 4106-6, Abs. 6.4.2 umgehen kann in dem es da heißt:
Fs=Fo*Fh*Ff
Weil sonst könnte ich ja den Verschattungsfaktor "Vordach" und den Verschattungsfaktor eines Sonnenschutzes beiderfach ansetzen.
Falls dies nicht möglich ist, suche ich mir dann den günstigsten Faktor der beiden heraus und setze diesen dann an???
Über eine Aufklärung in diesem Wirrwarr wäre ich Ihnen sehr dankbar.
MfG
ich habe eine Normenspezifische Frage. Mein vorliegendes Gebäude verfügt im Obergeschoss über sehr weit Dachüberstände. Eine direkte Bestrahlung ist nach der "60°-Regel (Sonneneinfallswinkel im Sommer) ausgeschlossen.
In der Norm (18599, 4108) habe ich keine Aussage finden können, dass bei einem solchen Fall der Nachweis über den sommerlichen Wärmeschutz als erfüllt angesehen werden kann. Vordächer werden in der 18599 Tabelle A.2 nur bis 60° berücksichtigt. Die Definition des Winkels sieht ja aber zumindest eine Teilbescheinung ab der Mitte vor, so dass eine direkte Einstrahlung in den Raum statt finden wird.
Meine erste konkrete Frage ist also, ob in meinem Fall der Nachweis des Sommerlichen Wärmeschutzes als erfüllt angesehen werden kann.
Was ich auch noch gerne wissen würde ist, wie mit der folgenden Aussage aus DIN 4108 Abs.8.3.3 umzugehen ist:
"Sind für Glasflächen bauliche Verschattungen zu berücksichtigen, kann gtotal in Gleichung (3) anhand der
Teilbestrahlungsfaktoren FS nach DIN V 18599-2:2011-12, A.2 modifiziert werden. Es sind die jeweiligen
Faktoren für den Sommerfall zu verwenden. Die Mehrfachberücksichtigung von einzelnen Einflüssen
(insbesondere Vordächer) ist hierbei ausgeschlossen."
Der Ausschluss der Mehrfachberücksichtigung bedeutet also, dass ich mit Fs nicht wie in DIN 4106-6, Abs. 6.4.2 umgehen kann in dem es da heißt:
Fs=Fo*Fh*Ff
Weil sonst könnte ich ja den Verschattungsfaktor "Vordach" und den Verschattungsfaktor eines Sonnenschutzes beiderfach ansetzen.
Falls dies nicht möglich ist, suche ich mir dann den günstigsten Faktor der beiden heraus und setze diesen dann an???
Über eine Aufklärung in diesem Wirrwarr wäre ich Ihnen sehr dankbar.
MfG