Nachweise für Untere Bauaufsichtsbhörde

Allgemeine Fragen zur EnEV und zu den Nachweisen der KfW
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rsp
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Nachweise für Untere Bauaufsichtsbhörde

#1 Beitrag von rsp »

Ich habe für ein Nichtwohngebäude (Rettungswache mit Garagen) einen Nachweis nach ENEV 2009 - (DIN 18599)
gerechnet und bei der Unteren Baufsichtsbehörde eingereicht.
Diese verlangt einen Wärmeschutznachweis nach DIN 4108. Lassen sich die erforderlichen Daten in einem Bericht zusammenstellen und ausdrucken ?
AndreasHauser
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Registriert: 18. September 2007, 15:14

Re: Nachweise für Untere Bauaufsichtsbhörde

#2 Beitrag von AndreasHauser »

Hallo rsp,
vermutlich ist der Nachweis des Mindestwärmeschutzes nach DIN 4108-2:2003-07 Punkt 5 gemeint.

Sie können unter Reiter "Bericht" unter "Formulare" die "Berechnungen Bauteile" ausdrucken. Achten Sie darauf, dass beim Reiter "Bauteile" bei jedem relevanten Bauteil die Punkte "Bauteil drucken" und "Nachweis Mindestwärmeschutz" angekreuzt sind.

Wenn Sie alles richtig gemacht haben, erscheint bei einer Außenwand einer normal beheizten Zone z.B. folgendes:
Der Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2:2003-07 beträgt min R = 1,20 m²K/W.
Diese Anforderung ist mit vorh. R = 5,64 m²K/W erfüllt.
(Der vorhandene R-Wert wird bei Ihnen abweichen).

Darf ich fragen, in welchem Bundesland das von der Behörde so genau nachgeprüft wird?
Andreas Obermüller
Administrator
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Re: Nachweise für Untere Bauaufsichtsbhörde

#3 Beitrag von Andreas Obermüller »

Der Mindestwärmeschutz muss natürlich eingehalten sein (Tauwasserbildung auf der Oberfläche), das ist aber schon bei minimal gedämmten Bauteilen der Fall. In der Regel ist der Nachweis also "trivial". (Außnahme: Bestandsbauteile, die nicht gedämmt werden sollen)
rsp
Beiträge: 5
Registriert: 20. Juni 2012, 16:02

Re: Nachweise für Untere Bauaufsichtsbhörde

#4 Beitrag von rsp »

Sachsen; Landratsamt Vogtlandkreis
Früher gab es ein extra Formular nach alter Wärmeschutzverordnung. Nochmal mit Unterschrift. Ich denke das sucht das Bauamt. Den Nachweis nach ENEV 2009 für Nichtwohngebäude hatte ich beigelegt.
Bin mir bei den Wust an Vorschriften leider nicht sicher.
rsp
Beiträge: 5
Registriert: 20. Juni 2012, 16:02

Re: Nachweise für Untere Bauaufsichtsbhörde

#5 Beitrag von rsp »

Also hatte gerade ein ausführliches Gespräch mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde
Gefordert wird :
1. Nachweis des Mindestwärmeschuttzes nach DIN 4108/2
2. Nachweis Feuchteschutzes nach DIN 4108/3 in Verbindung mit DIN 4108/4

Natürlich ganz wichtig- die Normenangaben im Nachweis müssen erscheinen !

Gibt es dazu eine Zusammenfassung - ode bleibt mir nur jedes Bauteil einzeln auszudrucken ?
AndreasHauser
Beiträge: 32
Registriert: 18. September 2007, 15:14

Re: Nachweise für Untere Bauaufsichtsbhörde

#6 Beitrag von AndreasHauser »

Punkt 1 Nachweis Mindestwärmeschutz wie beschrieben
Punkt 2 Feuchteschutz kann man im gleichen Ausdruck erledigen, wenn man bei den relevanten Bauteilen auch das Feld "Diffusionsberechnung DIN 4108-3" ankreuzt.

Eigentlich stellt das genannte Formular im Reiter "Bericht" mit dem Namen "Berechnungen Bauteile" bereits eine Zusammenfassung aller angekreuzten Bauteile dar.

Bitte beachten:
Damit beim Feuchteschutz (= Diffusionsberechnung) richtig gerechnet wird, ist es erforderlich, auch alle eventuell vorhandenen Folien richtig einzugeben. Dies ist insbesondere bei der Dachschräge bei Sparrendächern oder bei sonstigen Holzbauteilen wichtig.

Natürlich müssen Sie prüfen, ob bei den Berechnungen zur Diffusion auch tatsächlich keines bzw. nicht zu viel Tauwasser ausfällt. Ein Blick in die DIN 4108-3 z.B. unter www.enev-normen.de (kostenpflichtig) bleibt also nicht erspart.
rsp
Beiträge: 5
Registriert: 20. Juni 2012, 16:02

Re: Nachweise für Untere Bauaufsichtsbhörde

#7 Beitrag von rsp »

Vielen Dank !
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