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Abgrenzung beheizte Zone (wenn nur zeitweise beheizt wird)

Verfasst: 11. Juli 2012, 10:40
von ADü
Hallo an alle,
ich bin gerade mit folgendem Projekt beschäftigt: Bungalow, EG zu Wohnzwecken genutzt, KG teils Wohnraum, seit mehreren Jahren aber nur sporadisch beheizt und genutzt, überall Nachtspeicherheizung. Das Problem ist folgendes: Bauherr heizt die ungenutzten Wohnräume im KG wegen der hohen Heizkosten im Winter nur schwach, bekommt seine Wohnräume in EG aber auch nicht warm. Mein Problem ist nun die Definition der beheizten Hülle. Ich würde ihm am liebsten vorschlagen , das nur teilgenutzte KG räumlich abzutrennen (Treppenhaus und ev. Dämmung der EG-Decke), dann müßte ich aber für meinen BAFA-Bericht die tatsächlich mit einer Heizung versehenen Räume im KG als unbeheizt annehmen. Nur so kann ich aber die Verbesserung der EG-Decke und der Abtrennung zum Keller darstellbar machen. Nehme ich die tatsächlich ausgebaute (aber defacto größtenteils unbewohnte) Hülle komme ich zu Vorschlägen abseits der Machbarkeit (gesates KG dämmen, etc.)
Hatte jemand schon mal einen ähnlichen Fall und kann mir seine Vorgehensweise schildern?
Danke
Anja Dürrschnabel

Re: Abgrenzung beheizte Zone (wenn nur zeitweise beheizt wir

Verfasst: 17. Juli 2012, 21:38
von arch-m
In so einem Fall sollte man zwischen Energieberatung und EnEV-Nachweis unterscheiden. In der Beratung sollte man also möglichst realistisch rechnen. In diesem Fall ist der Keller unbeheizt. Auch nach EnEV könnte man in Anlehnung an § 1 Abs. 2 Nr. 8 u.U. von einer unbeheizten Zone sprechen. Wenn man einen unbeheizten Keller hat, dann sollte man die Decke dämmen, alles andere ist Energieverschwendung.