Nachweis Nutzung Solare Strahlungsenergie EEWärmeG

Fragen zur Programmbedienung des BKI Energieplaners bei der Berechnung von Wohngebäuden nach DIN V 4108-6/DIN V 4701-10/12 oder DIN 18599
Antworten
Nachricht
Autor
a_jacobs
Beiträge: 53
Registriert: 14. November 2007, 11:35

Nachweis Nutzung Solare Strahlungsenergie EEWärmeG

#1 Beitrag von a_jacobs »

Hallo,

Ich habe ein Einfamilienwohnhaus und möchte hier die Vorgaben nach EEWärmeG über die Solare Strahlungsenergie erbringen. Ich habe eine SolarThermie und eine SHU geplant.

Nun sagt das Gesetzt, dass die Kollektorfläche bei Gebäuden mit höchstens 2 Wohnungen, ein Verhältnis von 0,04 m² Kollektorfläche auf die Nutzfläche des Gebäudes bezogen haben muss.

Hier meine Frage:

Was versteht man unter der Nutzfläche des Gebäudes? Die nach DIN 277 angegebene Nutzfläche (Bereich a,b und c)? Oder zählen auch die Verkehrs- und Technikflächen mit hinein?

Oder zählt die reine Wohnfläche gem. WoFIV?

Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte?

Danke Andreas
Andreas Obermüller
Administrator
Beiträge: 6418
Registriert: 5. Februar 2006, 13:05
Wohnort: München

Re: Nachweis Nutzung Solare Strahlungsenergie EEWärmeG

#2 Beitrag von Andreas Obermüller »

Die Definition ist im EEWärmeG angegeben. Die "Nutzfläche" ist hier die "Gebäudenutzfläche nach EnEV", also normalerweise 0,32 * Ve. (abhänging u. U. noch von der Geschosshöhe, siehe EnEV)

Andreas Obermüller
Antworten