Hallo,
Ich habe ein Einfamilienwohnhaus und möchte hier die Vorgaben nach EEWärmeG über die Solare Strahlungsenergie erbringen. Ich habe eine SolarThermie und eine SHU geplant.
Nun sagt das Gesetzt, dass die Kollektorfläche bei Gebäuden mit höchstens 2 Wohnungen, ein Verhältnis von 0,04 m² Kollektorfläche auf die Nutzfläche des Gebäudes bezogen haben muss.
Hier meine Frage:
Was versteht man unter der Nutzfläche des Gebäudes? Die nach DIN 277 angegebene Nutzfläche (Bereich a,b und c)? Oder zählen auch die Verkehrs- und Technikflächen mit hinein?
Oder zählt die reine Wohnfläche gem. WoFIV?
Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte?
Danke Andreas
Nachweis Nutzung Solare Strahlungsenergie EEWärmeG
-
- Administrator
- Beiträge: 6418
- Registriert: 5. Februar 2006, 13:05
- Wohnort: München
Re: Nachweis Nutzung Solare Strahlungsenergie EEWärmeG
Die Definition ist im EEWärmeG angegeben. Die "Nutzfläche" ist hier die "Gebäudenutzfläche nach EnEV", also normalerweise 0,32 * Ve. (abhänging u. U. noch von der Geschosshöhe, siehe EnEV)
Andreas Obermüller
Andreas Obermüller