Tatsächlicher Trinkwasserwärmeverbrauch eintragen

Fragen zur Programmbedienung des BKI Energieplaners bei der Berechnung von Wohngebäuden nach DIN V 4108-6/DIN V 4701-10/12 oder DIN 18599
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MIZ
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Tatsächlicher Trinkwasserwärmeverbrauch eintragen

#1 Beitrag von MIZ »

Hallo,

ist es möglich, bei einer Berechnung nach DIN 4701 auch den tatsächlichen, gemessenen Trinkwasserverbrauch anzugeben, und nicht pauschalieren zu lassen (12,5%)? In einem konkreten Objekt wird nämlich der tatsächliche Warmwasserverbrauch mittels Formel §9 Heizkostenverordnung in kWh umgerechnet und auch so abgerechnet. Demnach betrug der Anteil des Warmwassers am Gesamtverbrauch in den letzten vier Jahren zwischen 25 und 30%.

Die Berücksichtigung des tatsächlichen WW-Energieverbrauchs hätte meines Erachtens einen großen Einfluss bei den Berechnungen, bspw. bei der Amortisationsberechnung einer solaren WW-Erwärmung.

Bin für jede Hilfe dankbar.
Andreas Obermüller
Administrator
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Re: Tatsächlicher Trinkwasserwärmeverbrauch eintragen

#2 Beitrag von Andreas Obermüller »

Wen man einen EnEV-Nachweis oder einen KfW-Nachweis macht, muss man die pauschalen 12,5 kWh/m²a verwenden und daher kann man das auch nicht ändern. Nur in der "freien Berechnung" kann man in der Technik im "Bereich" einen anderen Wert eingeben.

Andreas Obermüller
MIZ
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Re: Tatsächlicher Trinkwasserwärmeverbrauch eintragen

#3 Beitrag von MIZ »

Genau das habe ich gesucht! Danke.

Mir fällt gerade noch etwas auf: Im Modus "EnEV" kann man zwar einen Wert eintippen, es wird aber keine Berechnung vorgenommen. Vielleicht sollte man dieses Feld vollständig sperren, vielleicht sogar mit dem Hinweis "für Änderungen auf freien Modus umschalten", um Missverständisse zu vermeiden. Nur als Anregung...
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