Nachweis nach EEWärmeG

Fragen zur Programmbedienung des BKI Energieplaners bei der Berechnung von Wohngebäuden nach DIN V 4108-6/DIN V 4701-10/12 oder DIN 18599
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Johannes
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Nachweis nach EEWärmeG

#1 Beitrag von Johannes »

Hallo Herr Obermüller,

ich habe eine Frage. Es geht um Nachweis nach EEWärmeG.
Warum in einem Projekt habe ich die Informationen über Solare Strahlungenergie und in einem anderen nicht (Ausdruck:Bericht)?
In meinem Fall die Aparaturfläche beträgt 6 m², Gebäudenutzfläche beträgt 191m², das ergibt Deckung von ca. 78 %.
Massnahme ist doch erfüllt oder nicht? Warum bekomme ich keine Infos im Bericht?

Vielen Dank für schnelle Antwort

Grüsse

Johannes
Andreas Obermüller
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Wohnort: München

Re: Nachweis nach EEWärmeG

#2 Beitrag von Andreas Obermüller »

Der Nachweis wird entweder über den Anteil der Kollektorfläche an der Nutzfläche (bei Wohngebäuden) erstellt oder anhand der Deckung der Wärmeenergie. Sie können dies unter "Angaben EEWärmeG" bei den "Grundlagen" einstellen.

Andreas Obermüller
Johannes
Beiträge: 29
Registriert: 17. Oktober 2008, 12:26

Re: Nachweis nach EEWärmeG

#3 Beitrag von Johannes »

Vielen Dank Herr Obermüller
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