Hallo Herr Obermüller,
ich habe eine Frage. Es geht um Nachweis nach EEWärmeG.
Warum in einem Projekt habe ich die Informationen über Solare Strahlungenergie und in einem anderen nicht (Ausdruck:Bericht)?
In meinem Fall die Aparaturfläche beträgt 6 m², Gebäudenutzfläche beträgt 191m², das ergibt Deckung von ca. 78 %.
Massnahme ist doch erfüllt oder nicht? Warum bekomme ich keine Infos im Bericht?
Vielen Dank für schnelle Antwort
Grüsse
Johannes
Nachweis nach EEWärmeG
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Re: Nachweis nach EEWärmeG
Der Nachweis wird entweder über den Anteil der Kollektorfläche an der Nutzfläche (bei Wohngebäuden) erstellt oder anhand der Deckung der Wärmeenergie. Sie können dies unter "Angaben EEWärmeG" bei den "Grundlagen" einstellen.
Andreas Obermüller
Andreas Obermüller
Re: Nachweis nach EEWärmeG
Vielen Dank Herr Obermüller