verringerter Luftwechsel in Wohngebäuden

Allgemeine Fragen zur EnEV und zu den Nachweisen der KfW
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l.k.
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Registriert: 11. Oktober 2011, 16:50

verringerter Luftwechsel in Wohngebäuden

#1 Beitrag von l.k. »

Hallo zusammen,

ich habe da eine Frage ich habe von meinem Auftraggeber ein Technische Information erhalten,
welche die Frage aufwirft, ob der minimale anrechenbare Anlagen-Luftwechsel auf 0,35 1/h reduziert werden kann.
(http://www.aereco.de/page/data/download/TI-1.pdf)
Dies ist im Programm nicht möglich, soweit ich dies erkennen kann.

Wiederspricht sich hier die EnEV und die DIN 4108-6 oder deutet der Vermerk der EnEV in Anlage 1, 2.7 bezüglich des verringerte Luftwechsel nur auf eine Reduzierung von 0,7 1/h auf 0,6 1/h bzw. 0,4 1/h wie in der Tabelle D.3 DIN 4108-6 hin?

Ich gehe im Moment davon aus, dass ich als Verringerung des Luftwechsels mit Lüftungsgerät nur die 0,4 1/h ansetzten darf!?
Andreas Obermüller
Administrator
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Re: verringerter Luftwechsel in Wohngebäuden

#2 Beitrag von Andreas Obermüller »

Meiner Meinung nach kann man die Luftwechselrate der Anlage na in der Berechnung nach EnEV auf minimal 0,35 herabsetzen (DIN 4701-10). Dies ist im Energieplaner unter "Technik" im "Bereich" möglich, hier kann na eingegeben werden.

Andreas Obermüller
Architekten und Energieplaner
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Registriert: 17. Dezember 2010, 10:32

Re: verringerter Luftwechsel in Wohngebäuden

#3 Beitrag von Architekten und Energieplaner »

Hallo Herr Obermüller,

wenn ich die Luftwechselrate unter "Technik", "Bereich" auf einen anderen Wert ändere, z.B. na =0,35 1/h, veränderen sich zwar die Rechenergebnisse, aber im Bericht "Kurzergebnisse" steht weiterhin unter Zone Luftwechselrate 0,6 1/h.
Ist das ein Programmfehler oder habe ich etwas übersehen?
Andreas Obermüller
Administrator
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Re: verringerter Luftwechsel in Wohngebäuden

#4 Beitrag von Andreas Obermüller »

Eingeben kann man nur den Anlagenluftwechsel na, der hat nur Einfluss auf die Technik. Der Luftwechsel, welcher bei der Berechnung nach DIN 4108-6 angesetzt wird, ist durch die EnEV fest vorgegeben und kann nicht verändert werden.

Andreas Obermüller
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