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Abminderungsfaktor Sonnenschutz

Verfasst: 13. März 2011, 18:39
von GEORG
Guten Tag bin zum ersten mal im Forum angemeldet und habe gleich zwei Fragen.
Ich bearbeite zur Zeit ein Wohn und Geschäftshaus. (in den Oberen Geschossen Wohnen, im EG Verkauf und Gewerbe)
Da für die Wohnebenen ein KfW Effizientzhaus 40 (EnEV 2009) nachzuweisen ist, berechne ich nach DIN V 4108/DIN V 4701.
Der Nachweis wird jedoch nur erfüllt wenn ich keinen Abminderungsfaktor Sonnenschutz für Rollladen Fc (0,3) oder Jalousien Fc (0,25) eintrage. Für mein Verständnis sollte ein Rolladen
den Energiebedarf eines Gebäudes verbessern, da er in der Nacht ein temporärer Wärmeschutz darstellt. Oder ist an dieser Selle mit der Argumentation:
Die Rollläden bleiben tagsüber geöffnet keine Abminderung einzutragen?

Deweiteren ist mir unklar ob auf der Einstellungsseite für diese Gemischt genutzte Objekt "freistehendes Wohngebäude" oder "alle anderen Gebäude" auszuwählen ist?

ich freue mich auf eure Rückmeldungen

GEORG

Re: Abminderungsfaktor Sonnenschutz

Verfasst: 14. März 2011, 10:48
von Fritz
Hallo,

der Abminderungsfaktor für den Sonnenschutz unterseidet nicht zwischen Tag u. Nacht.
Daher werden auch die solaren Gewinne reduziert > erhöhter Heizwärmebedarf.

Fritz

Re: Abminderungsfaktor Sonnenschutz

Verfasst: 14. März 2011, 15:59
von Andreas Obermüller
Man muss unterscheiden ob es sich um einen Verschattungsfaktor für die solaren Gewinne handelt (Eingabe bei "Fenster") oder um einen Verschattungsfaktor "sommerlicher Wärmeschutz". Sie meinen wohl die solaren Gewinne. Hier muss ein Rolladen gar nicht berücksichtigt werden, es wird davon ausgegangen, dass dieser "sinnvoll" betrieben wird, also nur bei "zu viel" Sonne heruntergelassen. (siehe DIN V 4108-6 (54) Faktor Fc) Nur ein permanenter Sonnenschutz müsste hier berücksichtigt werden.

Für den Wärmeschutz spielt ein Rollo keine Rolle, der Effekt einer Einsparung in der Nacht wird nicht berücksichtigt.

Wenn das gesamte Gebäude frei steht, würde ich das so auswählen. Ich denke, die Definition bezieht sich auf das ganze Gebäude und nicht auf den berechneten Teil. (Das ist aber MEINE Interpretation, steht m. E. nigends so genau...)

Andreas Obermüller

Re: Abminderungsfaktor Sonnenschutz

Verfasst: 21. März 2011, 17:51
von Daniel Schlagmann
Hallo,

ich muss hier nochmal zum Verständnis meinerseits eingreifen, da ich mir immer unsicher bin. Bedeutet es, dass Rollläden unter "Fenster" nicht mit dem Abminderungsfaktor Fc berücksichtigt werden, d.h. der Wert bleibt auf 1,0 stehen?!

Gruß Daniel

Re: Abminderungsfaktor Sonnenschutz

Verfasst: 21. März 2011, 19:57
von Fritz
Hallo,

im Blatt Fenster wird für Nachweise nach EnEV Fc pauschal auf 1,00 gesetzt, wenn die permanente Anwendung nicht gewährleistet ist.
Fc wird dann berücksicht, wenn der Sonnenschutz permanent, unabhängig von der Sonneneinstrahlung in Betrieb ist. (z.B. feststehende Lamellen.)
Näheres ist auch in der DIN 4108-6 zu finden. Normale Rollläden werden im Fensterblatt bei Fc nicht berücksichtigt.

Fritz

Re: Abminderungsfaktor Sonnenschutz

Verfasst: 22. März 2011, 20:56
von arch-m
... ich habe das Experiment mit normalen Rolläden mal gemacht. Bei mir zeigte sich (normale Kunststoffrolläden) kein Effekt durch heruntergelassene Rolläden, weil durch die Nachtabsenkung nachts sowieso nicht geheizt wird. Vielleicht ist das in einem Passivhaus mit ordentlich gedämmten Rolladenpanzer anders, aber der Standard-Rolladen hat meiner Ansicht nach kaum einen Effekt.

Re: Abminderungsfaktor Sonnenschutz

Verfasst: 24. März 2011, 21:01
von GEORG
Danke für die Ausführungen hat mir sehr geholfen :D

Re: Abminderungsfaktor Sonnenschutz

Verfasst: 17. April 2015, 08:33
von orangeplus
Ich muss diese Diskussion nochmals aufgreifen.
H. Obermüller verweist
(siehe DIN V 4108-6 (54) Faktor Fc) Nur ein permanenter Sonnenschutz müsste hier berücksichtigt werden.
auf die Gleichung 54 der DIN 4108 und die Anmerkung, dass der ein Rollladen nicht permanent vorhanden ist. Warum gibt es dann in der Norm einen Wert für Fc von 0,3 (Tabelle 7 DIN 4108-6:2003-06)? Ganz verständlich ist das nicht, wobei ich der Ausführung von H. Obermüller durchaus folgen kann.

Der 2. Punkt betrifft den Umgang mit den Rollläden in der DIN 18599. Hier stellt sich für mich die Frage ob in dieser Berechnung gleich der DIN 4108-6 zu verfahren ist oder nicht? Im Kapitel 6.4.1 DIN 18599-2:2001-12 wird im Anschluss an die Gleichungen 111 (keine Sonnenschutzvorrichtung), 112 (feststeh. Sonnschutzvorrichtung), 113 (var. Sonnenschutzvorrichtung) darauf verwiesen, dass für Gebäudezonen mit Wohnnutzung nur Gleichung 111+112 anzuwenden ist. Da ein Rollladen ein var. Sonnenschutz ist, schließe ich daraus, dass dieser für eine Wohnnutzung, sofern keine Kühlung vorhanden ist, keine Rolle spielt und beim Fensteraufbau kein gtot eingegeben wird. Ist dies korrekt?
Wie ist dies bei einem manuell betätigten Raffstore zu sehen? Bleibt dieser in der DIN 18599 ebenfalls ohne Berücksichtigung?

Re: Abminderungsfaktor Sonnenschutz

Verfasst: 17. April 2015, 08:42
von Andreas Obermüller
Die Tabelle 7 der DIN 4108-6 gibt Fc-Werte an, diese sind aber nur zu berücksichtigen, wenn die Anmerkung bei Gleichung (54) erfüllt ist. (permanenter Sonnenschutz)

Für den Heizfall im Wohngebäude wird auch in der DIN 18599 m. W. kein Rolladen und kein Raffstore angesetzt. Nur beim Kühlfall kann der variable Sonnenschutz angesetzt werden.

Andreas Obermüller