Seite 1 von 1

Welche Wärmebrücken müssen nachgewiesen werden?

Verfasst: 3. Dezember 2010, 17:56
von Daniel Schlagmann
Hallo zusammen,

ich begleite gerade eine Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus, und möchte nun den Wärmebrückenzuschlag auf 0,05 heruntersetzten.
Kann mir jemand beantworten welche Wärmebücken ich nachweisen muss? Nur die in DIN 4108 Bbl. 2 aufgeführten oder alle (also auch Kellerinnenwände auf Bodenplatte, Giebel-Dach Verbindung, angebaute Garage, usw.), irgendwo habe ich auch mal gelesen, dass nur die zugänglichen Wärmebrücken nachgewiesen werden müssen.

Über ein paar Hinweise würde ich mich sehr freuen, habe mir schon mehrere Bücher gekauft, und wie es geht weis ich jetzt, nur welche muss ich überhaupt nachweisen? :)

Gruß
Daniel Schlagmann

Re: Welche Wärmebrücken müssen nachgewiesen werden?

Verfasst: 18. Dezember 2010, 20:51
von arch-m
... meiner Meinung nach sind alle Wärmebrücken nachzuweisen, außer denen die nach Beiblatt 2 ausdrücklich ausgeschlossen sind (z.B. punktförmige Wärmebrücken). Das Beiblatt 2 ist ja ohnehin nicht ganz vollständig.

Re: Welche Wärmebrücken müssen nachgewiesen werden?

Verfasst: 18. Dezember 2010, 22:05
von Andreas Obermüller
Ja, sehe ich auch so, es sind prinzipiell erst mal alle geometrischen und stofflichen Wärmebrücken nachzuweisen. MAn kann dann "unbedeutende" Wärmebrücken vernachlässigen.

Re: Welche Wärmebrücken müssen nachgewiesen werden?

Verfasst: 30. Dezember 2014, 14:42
von Marcus
Hallo,

gibt es evtl. eine Grafik, welche Wärmebrücken bei einem Neubau nachgewiesen werden müssen?
Benötige dies um abschätzen zu können, wie viele Wärmebrücken auf mich zukommen, ohne eine Diplomarbeit schreiben zu müssen. :-)

Gruß Marcus.