Welche Wärmebrücken müssen nachgewiesen werden?
Verfasst: 3. Dezember 2010, 17:56
Hallo zusammen,
ich begleite gerade eine Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus, und möchte nun den Wärmebrückenzuschlag auf 0,05 heruntersetzten.
Kann mir jemand beantworten welche Wärmebücken ich nachweisen muss? Nur die in DIN 4108 Bbl. 2 aufgeführten oder alle (also auch Kellerinnenwände auf Bodenplatte, Giebel-Dach Verbindung, angebaute Garage, usw.), irgendwo habe ich auch mal gelesen, dass nur die zugänglichen Wärmebrücken nachgewiesen werden müssen.
Über ein paar Hinweise würde ich mich sehr freuen, habe mir schon mehrere Bücher gekauft, und wie es geht weis ich jetzt, nur welche muss ich überhaupt nachweisen?
Gruß
Daniel Schlagmann
ich begleite gerade eine Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus, und möchte nun den Wärmebrückenzuschlag auf 0,05 heruntersetzten.
Kann mir jemand beantworten welche Wärmebücken ich nachweisen muss? Nur die in DIN 4108 Bbl. 2 aufgeführten oder alle (also auch Kellerinnenwände auf Bodenplatte, Giebel-Dach Verbindung, angebaute Garage, usw.), irgendwo habe ich auch mal gelesen, dass nur die zugänglichen Wärmebrücken nachgewiesen werden müssen.
Über ein paar Hinweise würde ich mich sehr freuen, habe mir schon mehrere Bücher gekauft, und wie es geht weis ich jetzt, nur welche muss ich überhaupt nachweisen?
Gruß
Daniel Schlagmann