Welche Wärmebrücken müssen nachgewiesen werden?

Allgemeine Fragen zur EnEV und zu den Nachweisen der KfW
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Daniel Schlagmann
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Welche Wärmebrücken müssen nachgewiesen werden?

#1 Beitrag von Daniel Schlagmann »

Hallo zusammen,

ich begleite gerade eine Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus, und möchte nun den Wärmebrückenzuschlag auf 0,05 heruntersetzten.
Kann mir jemand beantworten welche Wärmebücken ich nachweisen muss? Nur die in DIN 4108 Bbl. 2 aufgeführten oder alle (also auch Kellerinnenwände auf Bodenplatte, Giebel-Dach Verbindung, angebaute Garage, usw.), irgendwo habe ich auch mal gelesen, dass nur die zugänglichen Wärmebrücken nachgewiesen werden müssen.

Über ein paar Hinweise würde ich mich sehr freuen, habe mir schon mehrere Bücher gekauft, und wie es geht weis ich jetzt, nur welche muss ich überhaupt nachweisen? :)

Gruß
Daniel Schlagmann
arch-m
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Re: Welche Wärmebrücken müssen nachgewiesen werden?

#2 Beitrag von arch-m »

... meiner Meinung nach sind alle Wärmebrücken nachzuweisen, außer denen die nach Beiblatt 2 ausdrücklich ausgeschlossen sind (z.B. punktförmige Wärmebrücken). Das Beiblatt 2 ist ja ohnehin nicht ganz vollständig.
Andreas Obermüller
Administrator
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Re: Welche Wärmebrücken müssen nachgewiesen werden?

#3 Beitrag von Andreas Obermüller »

Ja, sehe ich auch so, es sind prinzipiell erst mal alle geometrischen und stofflichen Wärmebrücken nachzuweisen. MAn kann dann "unbedeutende" Wärmebrücken vernachlässigen.
Marcus
Beiträge: 118
Registriert: 5. Februar 2009, 11:29

Re: Welche Wärmebrücken müssen nachgewiesen werden?

#4 Beitrag von Marcus »

Hallo,

gibt es evtl. eine Grafik, welche Wärmebrücken bei einem Neubau nachgewiesen werden müssen?
Benötige dies um abschätzen zu können, wie viele Wärmebrücken auf mich zukommen, ohne eine Diplomarbeit schreiben zu müssen. :-)

Gruß Marcus.
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