Zonierungsgrenzen

Fragen zum BKI Energieplaner bei der Berechnung von Nichtwohngebäuden nach DIN V 18599 Teil 1 bis Teil 10
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Halboth
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Registriert: 16. Juli 2008, 18:53

Zonierungsgrenzen

#1 Beitrag von Halboth »

Ich bearbeite gerade den Nachweis nach DIN 18599 für eine umfangreiche Erweiterung des Logistikbereiches eines Unternehmens und habe hierzu 2 Fragen:

1. Zwischen dem Bestand und dem Neubau war bisher eine (Aussen)-Wand. Diese sollte ursprünglich erhalten bleiben und somit wäre die Zonierungsgrenze auch kein Problem. nach aktueller Planung soll diese Wand nun zurückgebaut werden, sodass ein Luftverbund - mit gleichem Nutzungsprofil - zwischen Alt- und Neubau entsteht. Muss ich nun zwingend den Bestandsbereich mit all seinen angrenzenden evtl. anderen Randbedingungen mitrechnen oder kann ich diese "virtuelle Wand" ähnlich wie bei EnEV 2007 Doppelhausmittelwand einfach vernachlässigen ?

2. Die Logistikhalle grenzt an ein Hochregallager das nach DIN 18599 nicht erfasst werden muss, weil es nicht beheizt wird. Aufgrund der Prozesstemperaturen (Produkte die hochtemperiert in das Hochregallager eingebracht werden => interne Gewinne), liegt die Temperatur in diesen Hochregallagern nachweislich (wurde im Bestand protokolliert) immer zwischen 18 und 24 C. Kann ich die Trennwände zu den Hochregallagern aufgrund dieser Tatsache "gegen beheizt" rechen ?

Da ich bis Montag zumindest die grundlegenden energetischen Daten ermittelt haben muss, bin ich für jede Hilfe dankbar !

Andreas Halboth
arch-m
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Wohnort: Berlin

Re: Zonierungsgrenzen

#2 Beitrag von arch-m »

... grundsätzlich ist der Neubau jetzt eigentlich kein Neubau mehr, sondern eine Erweiterung eines bestehenden Gebäudes. Wenn dazu noch ein Luftverbund entsteht, müsste man die Gesamthalle dann auch als eine Zone betrachten.

Nach § 1 EnEV sind produktionsbedingte Energieverbräuche nicht Bestandteil der Berechnung nach EnEV. Die Wärmeabgabe der Produktionsprozesse kann jedoch selbstverständlich berücksichtigt werden. Dazu müsste ein Nutzungprofil (nach Anhang 2 EnEV) definiert werden. Und dort könnten die Energiemengen berücksichtigt werden, die der Zone zugute kommen. Wenn so viel Energie zusammen kommt, dass man dadurch auf eine Heizung verzichten kann ist das doch nicht schlecht.

Allerdings wird die Möglichkeit der Änderung von Nutzungsprofilen vom DIBT sehr restriktiv ausgelegt. Deshalb sollte man noch mal genau nachlesen, welche Bedingungen für ein neues Nutzungsprofil notwendig sind. Außerdem empfehle ich die Lektüre von DIN V 18599-100.

P.S. hier noch ein ähnliches Problem aus diesem Forum: viewtopic.php?f=11&t=1381
FH_ina
Beiträge: 133
Registriert: 28. Mai 2014, 11:35

Re: Zonierungsgrenzen

#3 Beitrag von FH_ina »

Hallo liebe Forum-Leser,
hallo Herr Obermüller,

wir haben gerade einen ähnlichen Fall bei der Erweiterung eines Bürogebäudes > 50 m².
Die "Kommunikationszone/Wartebereich" sowie der "Foyerbereich" reichen bis in das Bestandsgebäude hinein.
Da die Gebäudehülle des Bestandsgebäudes nicht angegriffen werden soll (nur teilweise Ergänzugnen in der Technik: RLT, Kälte...),
führen wir getrennt nur den EnEV- und sommerlichen Wärmeschutznachweis für die Erweiterung.
Für uns bestehen nun zwei mögliche Variante zur Berücksichtigung:

1) Erweitern der beiden Zonen bis in den Bestandsgebäudeteil mit Außenflächen gg. beheizt extern (Erhöhung der A(NGF) und Vnetto und Ve).
--> Verbesserung des Nachweis, da die Bezugsgröße höher und Kompaktheit besser wird. (erhöhte Lüftungswärmeverluste?)
2) "Theoretischer" Abschluss des Erweiterung an der Grenze zum Bestand, obwohl keine thermische Trennung besteht.
--> A(NGF) real, dafür zu geringes Vnetto?

Gibt es hierfür einen Auslegungsfall des DiBt?
Beste Grüße und vielen Dank für die Hilfe

Friederike Hassemer
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