Mindestwärmeschutz oder EnEV ?

Allgemeine Fragen zur EnEV und zu den Nachweisen der KfW
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Andreas Obermüller
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Re: Mindestwärmeschutz oder EnEV ?

#16 Beitrag von Andreas Obermüller »

Ich sehe hier eigentlich wirklich keine Unklarheit. Die EnEV sagt doch völlig klar, dass man das bestehende Gebäude im Falle einer Änderung rechnen muss, wenn nicht schon der Anhang 3 eingehalten ist. Da ist doch eindeutig, dass man Anlage 3 nicht einhalten MUSS. Die Diskussion hier ist eigentlich die Erste über diesen Punkt, die ich kenne, alle Fachleute bisher haben das nicht in Frage gestellt.
arch-m
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Re: Mindestwärmeschutz oder EnEV ?

#17 Beitrag von arch-m »

Ich kann immer nur empfehlen, bei Unklarheiten, einmal die Begründungen zur Verordnung zu lesen. Oft ergibt sich bei unklaren Formulierungen aus der Begründung der eigenliche Sinn mancher Texte. Auch bei § 9 wird die Wahlfreiheit hier deutlich hervorgehoben:
§ 9 soll die bisher in § 8 verankerten Anforderungen bei Änderung von Gebäuden einschließlich der Wahlfreiheit zwischen der Erfüllung von Bauteilanforderungen und der Einhaltung bestimmter Höchstwerte für das gesamte geänderte Gebäude regeln und damit die Vorgaben der Art. 4 und 6 RL umsetzen.
Mit dieser Begründung gibt es für mich keine Fragen mehr, abgesehen davon, dass die Wahlfreiheit nicht neu ist und mir die o.g. Argumentation das erste mal in diesem Forum begegnet ist.
Marcus
Beiträge: 118
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Re: Mindestwärmeschutz oder EnEV ?

#18 Beitrag von Marcus »

Hallo,

mir ist die Sache ehrlich gesagt auch nicht klar. :(

Ich habe folgende Maßnahme:
Best. Fachwerkhaus Bj. 1840 (kein Denkmalschutz)
Der Bauherr will eine Innendämmung einbauen
und das Dach (12cm Sparren) dämmen.
Mehr nicht!

Gem. DIN 4108-2 sind die Mindestanforderungen erfüllt.
Gem. ENEV 2009 Anlage 3 aber nicht.
Erhöhte werte der KfW-Förderung für Einzelmaßnahmen werden natürlich auch nicht erreicht.

Was darf er jetzt?
... und wofür ist dann der Mindestwärmeschutznachweis des Programms nach DIN 4108 gut?
Mindestwärmeschutznachweis nach ENEV wäre doch sinnvoller!?

Gruß Marcus.
Andreas Obermüller
Administrator
Beiträge: 6204
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Re: Mindestwärmeschutz oder EnEV ?

#19 Beitrag von Andreas Obermüller »

Er muss entweder bei den sanierten Bauteilen die U-Werte des Anhang 3 einhalten. (Das macht der Energieplaner nicht "automatisch", ich ergänze das im Frühjahr 2012 noch als neuer Berechnungsmodus in einer Version 10.1.) Oder es wird der normale EnEV-Nachweis mit 40% Zuschlag für Umbauten geführt, dann müssen die einzelnen U-Werte nicht eingehalten werden.

Der Mindestwärmeschutz hat mit der EnEV nichts zu tun, dieser ist immer einzuhalten, damit es keine Tauwasserbildung an der Inneseite gibt.

Eine dritte Alternative wäre eine Befreiung von der EnEV wegen Denkmalschutz (hier nicht) oder wegen unbilliger Härte, d.h. die Einhaltung der EnEv ist ganz deutlich unwirtschaftlich, weil zu viele bauliche Veränderungen vorgenommen werden müssen.

Andreas Obermüller
Verena Kühnbach
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Re: Mindestwärmeschutz oder EnEV ?

#20 Beitrag von Verena Kühnbach »

Hallo zusammen,

ich habe noch eine Frage zu diesem Thema:

Ich bearbeite gerade den Neubau eines Geschäftshauses. Das bestehende Gebäude soll bis auf den Keller abgerissen werden und darauf soll dann der Neubau errichtet werden. Nun habe ich für die Bestandswände im Treppenhaus und in den WCs (welche beide im Untergeschoss liegen) eine Innendämmung angenommen, um den Mindestwärmeschutz einzuhalten. Nun will mein Bauherr sparen und möchte diese Dämmung nicht. Bin ich nach der DIN 4108-2 verpflichtet, Bestandswände nachzudämmen? Ich weiß, dass es bauphysikalisch nicht sinnvoll ist, die Dämmung wegzulassen, aber ich würde gerne die rechtliche Grundlage dafür kennen.

Ich hoffe, dass ihr mir schnell weiterhelfen könnt.

Viele Grüße
Verena
arch-m
Beiträge: 528
Registriert: 23. Februar 2009, 14:52
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Re: Mindestwärmeschutz oder EnEV ?

#21 Beitrag von arch-m »

Sie müssen auf jeden Fall den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 (auch im Bereich von Wärmebrücken) einhalten, sonst liegt ein Planungsfehler vor. Ansonsten würde ich sagen, sind die Neubauanforderungen einzuhalten, weil das Gebäude eigentlich ein Neubau ist. Hier sehe ich höchtens die Möglichkeit einer Befreiung aus wirtschaftlichen Gründen (was aber im Einzelfall nachzuweisen wäre).
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