Pelletofen und Gasbrennwertgerät

Fragen zur Programmbedienung des BKI Energieplaners bei der Berechnung von Wohngebäuden nach DIN V 4108-6/DIN V 4701-10/12 oder DIN 18599
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Leonardo
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Pelletofen und Gasbrennwertgerät

#1 Beitrag von Leonardo »

Hallo,
habe einen Bauherrn der übervorsichtig ist.
Bei der Konzeption des Gebäudes war ein Pelletofen mit Wassertasche im Wohnzimmer in Verbindung mit einer Solaranlage vorgesehen. Dies wurde auch so ausgeführt. Da der Bauherr im Sommer aber wegen des Brauchwassers nicht den Ofen anmachen will und für den Winterurlaub eine Absicherung wollte, hat er zusätzlich ein Gasbrennwertgerät im Keller des Hauses installiert. Die ist aber auch an den Pufferspeicher der Solaranlage und Heizung angeschlossen (Bauherr ist gelernter Heizungsbauer).

Laut den Auslegungsfragen zur EneV darf ich nun den Pelletofen nur noch mit 10% ansetzen was natürlich sämtliche Ergebnisse über den Haufen wirft.
Hier ist das Nutzerverhalten positiv zu bewerten, aber die EnEV-Vorgaben erfülle ich so nicht mehr. Der Bauherr versteht mein Problem nicht und will jetzt nach Bezug des Gebäudes einen gültigen Ausweis. Wegsehen will und darf ich nicht - wer weiß Rat wie man noch EnEV-Konform rechnen könnte.
Andreas Obermüller
Administrator
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Re: Pelletofen und Gasbrennwertgerät

#2 Beitrag von Andreas Obermüller »

Ich sehe da keine Möglichkeit, den Pellets-Ofen mit mehr als 10% anzusetzen. Zeigen Sie dem Bauherrn die Auslegung dazu. Warum wird mit 10% Pellets UND Solaranlage die EnEV nicht erfüllt? Das sollte doch locker gehen...

Andreas Obermüller
Leonardo
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Re: Pelletofen und Gasbrennwertgerät

#3 Beitrag von Leonardo »

Hallo,
das Ht macht mir kein Problem, da liege ich locker im grünen Bereich.
Bei der Technik wird es allerdings knapp. Die Solaranlage ist lediglich für die Brauchwasserbereitung und nicht für die Heizung ausgelegt. Leider hat der Bauherr trotz mehrfachem Hinweis aus Zeitknappheit versäumt den Luftdichtigkeitstest durchzuführen. Da war der rechtzeitige Einzug vor Weihnachten wichtiger wie ein Tag Baustellenstillstand. Und diese paar Prozentpunkte fehlen mir jetzt.
Ich könnte jetzt auch sagen Pech gehabt, oder ich muss irgendwie die Frau des Hauses dazu bringen einen nachträglichen Test zu ermöglichen (das wird ein Spass).
Andreas Obermüller
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Re: Pelletofen und Gasbrennwertgerät

#4 Beitrag von Andreas Obermüller »

Nachdem eine Dichtheitsprüfung bei einem neuen Haus eigentlich immer eingehalten ist, könnte man das "unterstellen". Ist zwar auch nicht korrekt, aber im Falle von "Ärger" könnte man zumindest die Dichtheitsprüfung noch nachholen. Das ist zumindest besser, also den Holzofen mit mehr als 10% anzusetzen, meine ich.

Andreas Obermüller
gerhard
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Re: Pelletofen und Gasbrennwertgerät

#5 Beitrag von gerhard »

Hallo meine Frage bezieht sich auf die richige EP Eingabe, weil ich in der Datenbank den Pelletofen mit Wassertasche nicht finde.
Wenns eine Einzelfeuerstätte ist, fehlt mir die Wassertasche
Also nur Pelletfeuerung (direkt - wegen Aufstellung im beheizten Berech und indirekt wegen Wassertasche)
Und dann die Reduktion auf 10% Deckung

Würde mich freuen, wenn mir dies jemand bestätigen könnte.

Gerhard
Andreas Obermüller
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Re: Pelletofen und Gasbrennwertgerät

#6 Beitrag von Andreas Obermüller »

Ja, das passt meiner Meinung nach. Es kommt aber auch der "Stückholzkessel" in Frage, wenn der Kessel per Hand mit Stückholz beschickt wird.

Andreas Obermüller
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