Hallo,
ich erstelle gerade einen EnEV Nachweis für ein Wohngebäude mit 20 Wohneinheiten.
Das Gebäude verfügt über eine Lüftungsanlage mit einer Luftwechselrate von 0,5/h.
Kann ich für den Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes die erhöhte Nachtlüftung ansetzen? Das würde ja bedeuten, dass die Bewohner die Fenster nachts öffnen müssten.
Gemäß DIN 4108-2 kann für Ein- und Zweifamilienhäuser generell von einer erhöhten Nachtlüftung ausgegangen werden. Wo hier der Unterschied zu einem Mehrfamilienhaus liegt, will mir im Moment nicht einläuchten.
Ich weiß, dass vor dem Haus eine (tagsüber) recht vielbefahrene Straße langführt. Jedoch würde ich gerne die erhöhte Nachtlüftung ansetzen, da diese sich für den Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes teils recht positiv auswirkt.
Spricht etwas dagegen?
Nachweis sommerlicher Wärmeschutz: erhöhte Nachtlüftung
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Re: Nachweis sommerlicher Wärmeschutz: erhöhte Nachtlüftung
Der erhöhte Luftwechsel in der Nacht ist 1,5 1/h und damit drei mal so hoch wie die Grundlüftung durch die Anlage. In einem MFH an einer stärker befahrenen Straße würde ich die erhöhte Nachtlüftung daher eher nicht ansetzen. Aber rechtlich kann ich es nicht mit Sicherheit sagen was hier korrekt ist, tut mir leid.
Andreas Obermüller
Andreas Obermüller
Re: Nachweis sommerlicher Wärmeschutz: erhöhte Nachtlüftung
Ich versuche gerade die Nachweise zu führen, in dem ich die erhöhte Nachtlüftung nur in den lichtdurchfluteten Aufenthaltsräumen (Wohnzimmer, Küche) ansetze und z.B. in den Schlafzimmern nicht.
Das dürfte meiner Meinung nach, trotz der (tagsüber) vielbefahrenen Straße problemlos vertretbar sein.
Das dürfte meiner Meinung nach, trotz der (tagsüber) vielbefahrenen Straße problemlos vertretbar sein.