Hallo Forum,
wir haben zur Zeit ein altes Bauerhaus saniert und dort 4 Apartments eingeplant.
Daten: ca. 1020m³ und ca. 230m³ Wohnfläche.
Nun gibt es bei den "Zoneneinstellungen" eine Nutzungsrandbedingung. Und zwar Einfamilienhaus und Mehrfamilienhaus.
Meine Frage hierzu: Wie ist diese Nutzungsrandbedingung im BKI Energieplaner ( 9 ) definiert, d.h. ab wann habe ich ein Mehrfamilienhaus?
Aktuelles Problem bei unserem Gebäude:
Rechnung als Mehrfamilienhaus: Qp: ca. 102 für Referenzgebäude und ca. 105 fürs Gebäude = KFW 115-Haus ABER bei der KFW-Plausibilitätsprüfung durchgefallen ,da das Referenzgebäude zu hoch ist.
Rechnung als Einfamilienhaus: Qp: ca. 98 für Referenzgebäude und ca. 105 fürs Gebäude = KFW 115-Haus und auch die Plausibilitätsprüfung bei der Kreditbestätigung KFW wurde eingehalten ??
Jetzt entsteht natürlich die Frage, kann man ein Haus mit 4 Apartments nach Nutzungsrandbedingungen für ein Einfamilienhaus rechnen ??
Gruß Achim
Nutzungsrandbedingungen
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Re: Nutzungsrandbedingungen
Es gibt nur die DIN 18599-10 dazu, hier sind die Nutzungsrandbedingungen definiert. Eine genaue Definition von EFH und MFH gibt es hier meines Wissens nicht. Bei 4 WE würde ich sagen, dass ist kein EFH mehr. Aber das ist nur meine Meinung (Ein EFH mit Einliegerwohnung würde ich noch als EFH sehen.)
Wenn die KfW das online nicht akzeptiert, kann man die Berechnung (Berechnung des Referenzgebäudes!) an einen Sachverständigen der KfW schicken. Bitte dazu unbedingt die aktuelle Version 11.0.6 verwenden, wir verbessern unsere Ausgabe ständig auch imHinblick auf die KfW-Anforderungen!
Andreas Obermüller
Wenn die KfW das online nicht akzeptiert, kann man die Berechnung (Berechnung des Referenzgebäudes!) an einen Sachverständigen der KfW schicken. Bitte dazu unbedingt die aktuelle Version 11.0.6 verwenden, wir verbessern unsere Ausgabe ständig auch imHinblick auf die KfW-Anforderungen!
Andreas Obermüller