Wohn- und Geschäftshaus

Fragen zum BKI Energieplaner bei der Berechnung von Nichtwohngebäuden nach DIN V 18599 Teil 1 bis Teil 10
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EB0815
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Wohn- und Geschäftshaus

#1 Beitrag von EB0815 »

AKtuell soll ich eine Energieberatung inkl. Fördermittelberatung für ein Wohn- und Geschäftshaus anbieten. Banales Rechteck von 12,0 x 22,0m, fast mittig geteilt mit Verbindungstüre.

BGF gesamt: 264m² = 100%
BGF Wohnbereich: 137,5m² = 52%
BGF Verkaufsraum: 126,5m² = 48%

Somit "mehr als die Hälfte Wohnbereich", somit keine Förderung für KMU, aber nach BAFA (hier jedoch m.E: viel zu viel Aufwand)

Die KfW möchte eine Gesamtberechnung, bei der Kostenzusammenstellung jedoch das Herausnehmen der Kosten für den "Nichtwohnungsbau". Nach meinem Verständnis muß ich den Wohnungsbau und den Nichtwohnungsbau komplett getrennt berechnen - dies hat die KfW aber ausdrücklich abgelehnt.

Wenn ich nun das gesamte Gebäude als Nichtwohnungsbau als 2-Zoner berechnen könnte - Wohnungsbau als Zone mit den Angaben aus dem Bereich Wohnungsbau nach DIN 18599, Verkaufsraum als zweite Zone "Non-Food bis 300m² - hätte ich diese Vorgabe eingehalten.

Problem 1: darf ich das überhaupt? oder steht die KfW hier auf dem falschen Bein?
Problem 2: wie kann ich aus dem Programm die exakten Einstellungen für Wohnbau auslesen, um im Bereich Nichtwohnungsbau eine eigene Zone "Wohnen" zu generieren.
Problem 3: wäre dieses Vorgehen überhaupt erlaubt im öffentlich-rechtlichen Sinne?

Vielen Dank im Voraus für eine Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen

C. Hauss
Andreas Obermüller
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Wohnort: München

Re: Wohn- und Geschäftshaus

#2 Beitrag von Andreas Obermüller »

Die Berechnung Wohnung und Nichtwohnung in der DIN 18599 kann man nicht mischen, da in der DIN 18599 die Wohnungen einfach anders behandelt werden. Wennman das also als ein Gebäude rechnen muss (was tatsächlich gegen die Norm und gegen die EnEV verstößt, also einen EnEV-Nachweis darf man daraus NICHT machen, ist nur für die KfW!), dann kann man es nur als Nichtwohngebäude rechnen und für das Wohnen die Nutzung 17 "allgemeine Aufenthaltsräume". Bitt eNICHT die Nutzung "Einfamilienhaus" oder "Mehrfamilienhaus" verwenden, sonst wird intern wieder ein gesondertes Wohngebäude berechnet.

Alternativ stimmen Sie mit der KfW ab, ob Sie das ganze Gebäude als Wohngebäude rechnen können, das scheint mit nämlich für die KfW sinnvoller!

Andreas Obermüller
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