Hallo Forum,
folgender Fall beschäftigt mich zur Zeit:
ich soll eine Bafa-Vor-Ort-Beratung für ein Gebäude erstellen, dass z.Zt. über ein nicht ausgebautes Dachgeschoss verfügt (Aufbau: Pfettendach nur Ziegel und Lattung!), die oberste Geschossdecke besteht aus einer Holzbalkendecke aus dem Jahre 1873 die notdürftig mit Teppichen zum Dachraum hin abgedeckt ist, damit es nicht zu kalt wird.
Ziel der ganzen Beratung: man möchte mittels KfW-Krediten das Wohnhaus sanieren und zugleich das Dachgeschoss ausbauen...hier liegt nun der Knackpunkt mangels Erfahrung: WIE ist die richtige Vorgehensweise bei der Eingabe der Stammdaten um einen sinnvollen Vergleich erstellen zu können? Ve mit Dachgeschoss oder ohne?
Vielen lieben Dank für die Hilfe!
Gruss ame10
Vorgehensweise Systemgrenze Ist-Zustand + sanierter Zustand
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Re: Vorgehensweise Systemgrenze Ist-Zustand + sanierter Zust
Zunächst: den Dachausbau finanziert die KfW im Rahmen der Sanierung nicht, die Kosten dürfen hier auch nicht angesetzt werden. Das würde nur gehen, wenn für das DG ein Effizienzhaus KfW-70 oder besser (wie Neubau) erreicht wird. Wenn das ganze Gebäude dieses Niveau erfüllt, dann kann man das zusammen als ein Nachweis rechnen, wenn nicht, dann muss man das trennen: EnEV-Nachweis für DG-Ausbau (Neubau) und KfW-Nachweis für den Rest des Gebäudes, wobei ich hier das Dach als "schon ausgebaut" ansetzen würde.
Das ist jetzt aber nur meine Meinung, bitte klären Sie das mit der KfW direkt.
Andreas Obermüller
Das ist jetzt aber nur meine Meinung, bitte klären Sie das mit der KfW direkt.
Andreas Obermüller
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Re: Vorgehensweise Systemgrenze Ist-Zustand + sanierter Zust
Ich habe mal von der Bafa die Auskunft bekommen, dass der "neue" sanierte Zustand auch bei den Stammdaten anzunehmen ist, obwohl das natürlich unrealistisch ist.
Daniel Schlagmann
Daniel Schlagmann