Hallo,
die KfW fordert ja bei Einzelmaßnahmen (energetische Sanierung), einen hydraulischen Abgleich, wenn sich QH durch die Maßnahme um mehr als 25% verringert.
Zur Feststellung von QH müsste ja eine komplette Erfassung in der thermischen Simulation (Energiepaner) mit Varianten (Vorher/Nachher) erfolgen. Bei manchen Einzelmaßnahmen, mit entsprechend niedriger Förderquote ist dieser Aufwand nicht zu rechtfertigen.
Mein vorliegender Fall ist die Dämmung eines Daches.
Wenn man unterstellt, daß bei älteren Gebäuden der Wärmeverlußt über das Dach bei 10-15% liegt, dann würde ich mal sagen, daß QH bei Sanierung auch maximal um etwa 15% sinkt. (zumal ja jetzt auch schon Dämmung vorhanden ist)
Reicht das als Begründung? Die KfW vergleicht ja intern mit statistischen Werten, die leider nicht rausgegeben werden.
Was meint das Fachforum?
KfW-Forderung Qh-Minderung 25% => hydraulischer Abgleich
KfW-Forderung Qh-Minderung 25% => hydraulischer Abgleich
planungsbüro eisenbichler
Stefan Eisenbichler
www.eisenbichler.de
Stefan Eisenbichler
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Re: KfW-Forderung Qh-Minderung 25% => hydraulischer Abgleich
Hallo
in solchen Fällen frage ich direkt bei der KfW nach, schriftl. oder mündlich.
in solchen Fällen frage ich direkt bei der KfW nach, schriftl. oder mündlich.