ich soll bei einem Bestandsgebaude bestätigen dass das Gebäude der Wärmeschutzverordnung 1995 entspricht
und der "Vergleichswert Endenergiebedarf 150 kwh(m2a) nicht überschritten wird.
Jetzt steht mir gerade jemand auf der Leitung....

Ist der Endenergiebedarf nach ENEV 2009 (bei BKI-Eingabe Einstellung EnEV 2009) mit dem Vergleichswert Endenergiebedarf
gleichzusetzen???
vielen Dank