Nachweise für Untere Bauaufsichtsbhörde
Nachweise für Untere Bauaufsichtsbhörde
Ich habe für ein Nichtwohngebäude (Rettungswache mit Garagen) einen Nachweis nach ENEV 2009 - (DIN 18599)
gerechnet und bei der Unteren Baufsichtsbehörde eingereicht.
Diese verlangt einen Wärmeschutznachweis nach DIN 4108. Lassen sich die erforderlichen Daten in einem Bericht zusammenstellen und ausdrucken ?
gerechnet und bei der Unteren Baufsichtsbehörde eingereicht.
Diese verlangt einen Wärmeschutznachweis nach DIN 4108. Lassen sich die erforderlichen Daten in einem Bericht zusammenstellen und ausdrucken ?
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Re: Nachweise für Untere Bauaufsichtsbhörde
Hallo rsp,
vermutlich ist der Nachweis des Mindestwärmeschutzes nach DIN 4108-2:2003-07 Punkt 5 gemeint.
Sie können unter Reiter "Bericht" unter "Formulare" die "Berechnungen Bauteile" ausdrucken. Achten Sie darauf, dass beim Reiter "Bauteile" bei jedem relevanten Bauteil die Punkte "Bauteil drucken" und "Nachweis Mindestwärmeschutz" angekreuzt sind.
Wenn Sie alles richtig gemacht haben, erscheint bei einer Außenwand einer normal beheizten Zone z.B. folgendes:
Der Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2:2003-07 beträgt min R = 1,20 m²K/W.
Diese Anforderung ist mit vorh. R = 5,64 m²K/W erfüllt.
(Der vorhandene R-Wert wird bei Ihnen abweichen).
Darf ich fragen, in welchem Bundesland das von der Behörde so genau nachgeprüft wird?
vermutlich ist der Nachweis des Mindestwärmeschutzes nach DIN 4108-2:2003-07 Punkt 5 gemeint.
Sie können unter Reiter "Bericht" unter "Formulare" die "Berechnungen Bauteile" ausdrucken. Achten Sie darauf, dass beim Reiter "Bauteile" bei jedem relevanten Bauteil die Punkte "Bauteil drucken" und "Nachweis Mindestwärmeschutz" angekreuzt sind.
Wenn Sie alles richtig gemacht haben, erscheint bei einer Außenwand einer normal beheizten Zone z.B. folgendes:
Der Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2:2003-07 beträgt min R = 1,20 m²K/W.
Diese Anforderung ist mit vorh. R = 5,64 m²K/W erfüllt.
(Der vorhandene R-Wert wird bei Ihnen abweichen).
Darf ich fragen, in welchem Bundesland das von der Behörde so genau nachgeprüft wird?
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Re: Nachweise für Untere Bauaufsichtsbhörde
Der Mindestwärmeschutz muss natürlich eingehalten sein (Tauwasserbildung auf der Oberfläche), das ist aber schon bei minimal gedämmten Bauteilen der Fall. In der Regel ist der Nachweis also "trivial". (Außnahme: Bestandsbauteile, die nicht gedämmt werden sollen)
Re: Nachweise für Untere Bauaufsichtsbhörde
Sachsen; Landratsamt Vogtlandkreis
Früher gab es ein extra Formular nach alter Wärmeschutzverordnung. Nochmal mit Unterschrift. Ich denke das sucht das Bauamt. Den Nachweis nach ENEV 2009 für Nichtwohngebäude hatte ich beigelegt.
Bin mir bei den Wust an Vorschriften leider nicht sicher.
Früher gab es ein extra Formular nach alter Wärmeschutzverordnung. Nochmal mit Unterschrift. Ich denke das sucht das Bauamt. Den Nachweis nach ENEV 2009 für Nichtwohngebäude hatte ich beigelegt.
Bin mir bei den Wust an Vorschriften leider nicht sicher.
Re: Nachweise für Untere Bauaufsichtsbhörde
Also hatte gerade ein ausführliches Gespräch mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde
Gefordert wird :
1. Nachweis des Mindestwärmeschuttzes nach DIN 4108/2
2. Nachweis Feuchteschutzes nach DIN 4108/3 in Verbindung mit DIN 4108/4
Natürlich ganz wichtig- die Normenangaben im Nachweis müssen erscheinen !
Gibt es dazu eine Zusammenfassung - ode bleibt mir nur jedes Bauteil einzeln auszudrucken ?
Gefordert wird :
1. Nachweis des Mindestwärmeschuttzes nach DIN 4108/2
2. Nachweis Feuchteschutzes nach DIN 4108/3 in Verbindung mit DIN 4108/4
Natürlich ganz wichtig- die Normenangaben im Nachweis müssen erscheinen !
Gibt es dazu eine Zusammenfassung - ode bleibt mir nur jedes Bauteil einzeln auszudrucken ?
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Re: Nachweise für Untere Bauaufsichtsbhörde
Punkt 1 Nachweis Mindestwärmeschutz wie beschrieben
Punkt 2 Feuchteschutz kann man im gleichen Ausdruck erledigen, wenn man bei den relevanten Bauteilen auch das Feld "Diffusionsberechnung DIN 4108-3" ankreuzt.
Eigentlich stellt das genannte Formular im Reiter "Bericht" mit dem Namen "Berechnungen Bauteile" bereits eine Zusammenfassung aller angekreuzten Bauteile dar.
Bitte beachten:
Damit beim Feuchteschutz (= Diffusionsberechnung) richtig gerechnet wird, ist es erforderlich, auch alle eventuell vorhandenen Folien richtig einzugeben. Dies ist insbesondere bei der Dachschräge bei Sparrendächern oder bei sonstigen Holzbauteilen wichtig.
Natürlich müssen Sie prüfen, ob bei den Berechnungen zur Diffusion auch tatsächlich keines bzw. nicht zu viel Tauwasser ausfällt. Ein Blick in die DIN 4108-3 z.B. unter www.enev-normen.de (kostenpflichtig) bleibt also nicht erspart.
Punkt 2 Feuchteschutz kann man im gleichen Ausdruck erledigen, wenn man bei den relevanten Bauteilen auch das Feld "Diffusionsberechnung DIN 4108-3" ankreuzt.
Eigentlich stellt das genannte Formular im Reiter "Bericht" mit dem Namen "Berechnungen Bauteile" bereits eine Zusammenfassung aller angekreuzten Bauteile dar.
Bitte beachten:
Damit beim Feuchteschutz (= Diffusionsberechnung) richtig gerechnet wird, ist es erforderlich, auch alle eventuell vorhandenen Folien richtig einzugeben. Dies ist insbesondere bei der Dachschräge bei Sparrendächern oder bei sonstigen Holzbauteilen wichtig.
Natürlich müssen Sie prüfen, ob bei den Berechnungen zur Diffusion auch tatsächlich keines bzw. nicht zu viel Tauwasser ausfällt. Ein Blick in die DIN 4108-3 z.B. unter www.enev-normen.de (kostenpflichtig) bleibt also nicht erspart.
Re: Nachweise für Untere Bauaufsichtsbhörde
Vielen Dank !