Lüftung Pflicht?

Allgemeine Fragen zur EnEV und zu den Nachweisen der KfW
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Marcus
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Registriert: 5. Februar 2009, 11:29

Lüftung Pflicht?

#1 Beitrag von Marcus »

Hallo,

kann mir jemand sagen, ob die kontrollierte Be-/Entlüftung bei Neubauten Pflicht ist?
Oder ist nur das Lüftungskonzept Pflicht?
Und wie und von wem muss es erbracht werden?

Gruß Marcus.
Andreas Obermüller
Administrator
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Registriert: 5. Februar 2006, 13:05
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Re: Lüftung Pflicht?

#2 Beitrag von Andreas Obermüller »

Gemäß EnEV ist eine Lüftung nicht Pflicht. Aber es ist Stand der Technik, ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 zu erstellen. Auch hieraus ergibt sich zunächst keine Pflicht einer mechanischen Be- und Entlüftung.

Andreas Obermüller
arch-m
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Registriert: 23. Februar 2009, 14:52
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Re: Lüftung Pflicht?

#3 Beitrag von arch-m »

Nach § 6 Abs. 2 ist ein Mindestluftwechsel zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung sicherzustellen. Wie Sie das machen, ist Ihnen überlassen. Wenn Sie als Planer oder Bauherr aber nicht für einen Mangel haften möchten, dann rate ich Ihnen dazu, ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 aufzustellen und nachzuweisen, dass wenigstens der Luftwechsel zum Feuchteschutz eingehalten wird.
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