Nutzung von Prozessabwärme und Anwendung EnEV §9 Abs. 5

Fragen zum BKI Energieplaner bei der Berechnung von Nichtwohngebäuden nach DIN V 18599 Teil 1 bis Teil 10
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gustav-adolf
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Nutzung von Prozessabwärme und Anwendung EnEV §9 Abs. 5

#1 Beitrag von gustav-adolf »

Ausgangslage:
Industriebau Erweiterung >50 m2 unter Nutzung Bestandsheizung (Fernwärme fossil), unter Anwendung §9 Abs. 5 (Heiztechnik Referenz wie Bestand) kommt es zu einer Überschreitung Qp von ca. 17,5 %
Da in diesem Bereich Prozesswärme anfällt, soll diese mit Abwärmetauschern für die RLT-Heizung genutzt werden.

Nach Eingabe Erzeugungseinheit/Erzeuger (als Fernwärme KwK regen.) und Aufteilung der Deckungsanteile kommt es zu einer Verschlechterung der Werte.

In diesem Fall ist es so, daß die Anwendung des §9 zu einer Verschlechterung der Werte führt, ein Nachweis wird hier nie eingehalten, da die Haustechnikwerte sich ja auch im
Referenzgebäude anpassen.

Frage:
Mathematisch ist das schon logisch, aber wie soll man dem Bauherren erklären, das die Nutzung sowieso anfallender Prozesswärme zu einer Verschlechterung der Berechnungswerte EnEV führt.
Die absoluten Werte der Berechnung Anlagentechnik (Nutzenergieabgabe, Leistung) verbessern sich natürlich (Einsparung ist real da).
Liegt hier ein Eingabe(Denk-)fehler vor.
Wie geht man mit solchen Prozeßwärmenutzungen um?
Andreas Obermüller
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Re: Nutzung von Prozessabwärme und Anwendung EnEV §9 Abs. 5

#2 Beitrag von Andreas Obermüller »

Ja, es kann sein, dass das diesen Effekt gibt. Aber Sie MÜSSEN ja die Anlagentechnik des Bestandes nicht für das Referenzgbeäude ansetzen! Man kann natürlich immer auch den "normalen" EnEV-Nachweis (normales Referenzgebäude) für den Neubau mit der tatsächlich vorhandenen Heizung führen.

Die Nutzung von Prozesswärme ist in den Normen nicht ode nur unzureichend geregelt. Man kann hie rnur "ingenieurmässig" vorgehen (KWK ist sicher ein plausibler Ansatz, wenn die Deckung durch Abwärme ausreichend nachweisbar ist.)

Andreas Obermüller
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