Hallo,
für die Berechnung eines Bestandsgebäudes habe ich aus der Datenbank für Sondernachweise
nach EneV 2009 die Variante 115 und 130 gewählt.
Bei "Einstellungen habe ich auf das Häckchen "Gebäude wird umgebaut oder saniert" verzichtet, da die KFW
extra darauf hinweist, daß der 40% Zuschlag nicht gemacht werden darf.
Unten stehenden ein Auszug aus der Berichtseite "Sondernachweise". Ich verstehe nicht, wieso
die einzelnen Werte eingehalten sind, der EneV Nachweis jedoch nicht?
Vielen Dank schon einmal.
Der reguläre EnEV-Nachweis muss als Voraussetzung für Sondernachweise erfüllt sein.
-> nicht eingehalten
spezifischer Transmissionswärmeverlust Referenzgebäude HT' (100%-Wert): 0,446 W/(m²K)
maximaler Prozentwert des spezifischen Transmissionswärmeverlustes HT' des Referenzgebäudes: 145 %
Höchstwert des spezifischen Transmissionswärmeverlustes HT': 1,45 * 0,446 = 0,647 W/(m²K)
vorhandener Wert des spezifischen Transmissionswärmeverlustes HT': 0,444 W/(m²K)
-> eingehalten (Unterschreitung um 31,4 %)
maximaler Prozentwert des zul. Primärenergiebedarfes zul. QP gemäß EnEV: 130 %
zulässiger Primärenergiebedarf (Neubau) zul. QP gem. EnEV: 76,5 kWh/(m²a)
Höchstwert des Primärenergiebedarfes QP: 1,30 * 76,5 = 99,4 kWh/(m²a)
vorhandener Wert des Primärenergiebedarfes QP: 83,8 kWh/(m²a)
-> eingehalten (Unterschreitung um 15,7 %)
Der Sondernachweis KfW Effizienzhaus 130 (EnEV 2009) ist nicht eingehalten.
Sondernachweise / Nachweis zur KFW Förderung Sanierung
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Re: Sondernachweise / Nachweis zur KFW Förderung Sanierung
Der Haken für den Umbau muss eingeschaltet werden, weil für den EnEV-Nachweis der 40%-Zuschlag schon gültig ist! Im Sondernachweis wird der Zuschlag automatisch niemals eingerechnet. Also bitte den Haken "Gebäude wird umgebaut" einschalten.
Andreas Obermüller
Andreas Obermüller